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Rabattschutz in der Kfz-Versicherung – Schäden ohne Rückstufung

Ein Schadenfreiheitsrabatt wird Ihnen gewährt, wenn Sie unfallfrei fahren. Für jedes Jahr, in dem kein Schaden gemeldet wird, erhöht sich Ihre Schadenfreiheitsklasse. Mit dem Aufstieg in der SF-Klasse sinken Ihre Beiträge oder bleiben zumindest unverändert. Die Meldung eines Schadenfalls führt jedoch zu einer Rückstufung. Gut, wenn Sie den Rabattschutz abgeschlossen haben, denn dieser gewährt Ihnen einen Schaden im Jahr ohne Rückstufung. So als wäre der Schaden gar nicht eingetreten.

Rabattschutz in der Kfz-Versicherung – Schäden ohne Hochstufung

Wie funktioniert der Rabattschutz?

In der Kfz-Versicherung gibt es seit 2008 als kostenpflichtige Zusatzleistung den sogenannten Rabattschutz. Dieser wird in Form eines Aufpreises zu der Versicherungsprämie hinzugerechnet.

Ist der Rabattschutz vereinbart, wird pro Versicherungsjahr ein belastender Schaden so behandelt, als sei er nicht gemeldet worden. Besonders erfreulich: Der Vertrag wird bei der VHV trotz des Schadens im nächsten Jahr in die nächst bessere Schadenfreiheitsklasse gestuft. Bei vielen anderen Versicherern bleibt der Vertrag in der bisherigen SF-Klasse.

Der Rabattschutz kann eingeschlossen werden, wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung und – falls vorhanden – die Vollkaskoversicherung bei Abschluss des Rabattschutzes jeweils mindestens in die SF-Klasse 3 eingestuft sind.

Gut zu wissen: Haben Sie eine Vollkaskoversicherung, dann können Sie den Rabattschutz immer nur gemeinsam für die Haftpflicht und die Vollkasko abschließen. Ein Abschluss des Rabattschutzes für nur eine der beiden Versicherungsarten, ist nicht möglich. Besteht lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung, ist der Rabattschutz für diese hingegen abschließbar.

„Rabattretter“ in älteren Verträgen

In Verträgen mit Beginn bis 31.03.2012 gibt es noch den sogenannten Rabattretter. Er gilt automatisch, ohne zusätzlichen Beitrag, für alle Verträge ab SF25. Mit der Einführung des Tarifes zum 01.04.2012 ist der Rabattretter bei der VHV entfallen.

Wie funktioniert der „Rabattretter“?

Ist ein Schaden entstanden, der sich auf Ihren Kfz-Vertrag auswirkt, erfolgt ab SF25 dank des Rabattretters zwar die Rückstufung in eine niedrigere SF-Klasse, der Beitragssatz bleibt aber unverändert. Der Vertrag ist dann zwar schlechter gestellt, aber Ihr Geldbeutel wird nicht mit Mehrkosten belastet.

Wann lohnt sich der Rabattschutz?

Wenn Sie in den vergangenen Jahren hin und wieder einen Unfall hatten, ist der Rabattschutz für Sie sicherlich sinnvoller als wenn Sie seit Ewigkeiten unfallfrei unterwegs sind. Oder aber, Sie sind künftig mehr mit dem Auto unterwegs als bisher und möchten daher auf Nummer sicher gehen.

Schadenrückkauf als Alternative?

Als freiwillige Alternative gibt es den Schadenrückkauf. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden und zwar sowohl in der Haftpflicht als auch in der Vollkasko. Bevor Sie sich dazu entschließen, sollten Sie sich über den zu erwartenden Prämienmehraufwand informieren und entscheiden, ob ein Rückkauf wirklich langfristig günstiger für Sie ist als die einmalige Rückstufung.

Wie läuft ein Schadenrückkauf ab?

Das Prozedere bei der VHV ist folgendes: Betrug unsere Entschädigung nicht mehr als 1.000 Euro, werden Sie nach Abschluss der Schadenregulierung über die Höhe der Entschädigung informiert und haben dann die Möglichkeit zum Schadenrückkauf.

Dieser muss innerhalb von 12 Monaten nach unserer Mitteilung erfolgen. Sie können auch Schäden zurückkaufen, die über 1.000 Euro liegen. In diesen Fällen erhalten Sie von uns keine gesonderte Information über den Abschluss der Schadenregulierung und müssen proaktiv auf uns zukommen.

Rabattschutz kann nicht mitgenommen werden

Wenn Sie sich nach Inanspruchnahme des Rabattschutzes dazu entscheiden, den Anbieter für Ihre Kfz-Versicherung zu wechseln, ist der geschützte Rabatt nicht übertragbar. Im Falle eines Wechsels erhält der Nachversicherer eine Bestätigung des Schadenfreiheitsrabattes, der sich ohne den Rabattschutz ergeben hätte.

Wenn Sie also den Rabattschutz in Anspruch genommen haben und nun Ihre Versicherungsgesellschaft wechseln möchten, dann wird die Schadenfreiheitsklasse beim neuen Versicherer voraussichtlich höher liegen als bei Ihrem bisherigen.

Foto: ©adam121