Nicht versäumen: Beantragen Sie die Umstellung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung und sichern Sie sich dadurch eine höhere garantierte BU-Rente bei gleichem Beitrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 01.01.2025 wurde der Höchstrechnungszins angehoben, Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) sind davon betroffen.
- Wir prüfen, ob sich für Ihren Vertrag durch die Zinsanhebung eine höhere garantierte BU-Rente bei gleichem Beitrag ergibt.
- Besteht dieser Vorteil, informieren wir Sie proaktiv.
- Sie können Ihre Versicherung dann auf die höhere Rente umstellen – kostenlos und ohne erneute Gesundheits- bzw. Risikoprüfung.
Was ist der Höchstrechnungszins?
Der Höchstrechnungszins, auch Höchstrechnungszinssatz genannt, wird vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) regelmäßig im Zusammenhang mit dem allgemeinen Zinsniveau festgelegt. Er gilt für Lebensversicherer mit Sitz in Deutschland und beeinflusst verschiedene Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsprodukte, darunter auch die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Der Höchstrechnungszins bestimmt den Zinssatz, den Versicherer bei der Berechnung ihrer Deckungsrückstellungen höchstens verwenden dürfen. Bei einem höheren Höchstrechnungszins kann ein Versicherer bei gleichen Beitragseinnahmen eine höhere Berufsunfähigkeitsrente garantieren.
Der Höchstrechnungszins ist zum 01.01.2025 in Folge auf die generelle positive Zinsentwicklung erstmalig nach über 30 Jahren wieder gestiegen, und zwar von 0,25 % auf 1,00 %. Von genau dieser Zinserhöhung können Sie profitieren.
So funktioniert die Umstellung des BU-Vertrages
Die Hannoversche möchte die positive Entwicklung des Höchstrechnungszinses an Sie weitergeben. Dafür bieten wir vielen unserer Kunden die Umstellung ihres BU-Vertrages auf eine höhere garantierte Rente bei gleichem Beitrag an.
-
Schritt 1 – Sie haben Ihre Arbeitskraft abgesichert
Wenn Sie ab Juni 2024 eine BU abgeschlossen haben, wird Ihr Vertrag in der Prüfung berücksichtigt. Mit Ihren Angebots- oder Vertragsunterlagen haben Sie dafür ein Zertifikat von uns erhalten.
-
Schritt 2 – Wir prüfen Ihren Vertrag
Wir berechnen automatisch, ob für Ihren Vertrag durch die Anhebung des Höchstrechnungszinses eine höhere garantierte Berufsunfähigkeitsrente möglich ist, ohne dass Sie dafür mehr zahlen müssen. -
Schritt 3 – Sie erhalten ein Umstellungsangebot
Wenn sich nach unserer Prüfung ein Vorteil für Ihren Vertrag ergibt, schicken wir Ihnen per Post ein Angebot mit den neuen Konditionen zu.
-
Schritt 4 – Beantragen Sie die Umstellung
Am einfachsten geht das mit unserem Online-Umstellungsservice über den QR-Code in Ihrem Anschreiben. Alternativ können Sie die dem Anschreiben beigefügte Erklärung ausfüllen. Diese können Sie als Foto oder Scan per E-Mail an beratung@hannoversche.de oder per Post an uns zurücksenden.
Hinweis: Nicht alle BU-Verträge werden von der Anhebung des Höchstrechnungszinses profitieren. Ob dadurch ein Vorteil besteht, ergibt sich vertragsindividuell.
Anhebung des Höchstrechnungszinses – Ihre Fragen, unsere Antworten
Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung läuft über einen langen Zeitraum. Während dieses Zeitraums ändert sich das Risiko für den Eintritt des Leistungsfalls. Um trotzdem eine konstante Beitragshöhe ermöglichen zu können, stellen wir Teile der von Ihnen gezahlten Beiträge zur Finanzierung von zukünftig höheren Eintrittsrisiken in der sogenannten Deckungsrückstellung zurück. In die Berechnung der Beiträge und der Deckungsrückstellung gehen Zinseffekte ein. Bei der Kalkulation verwenden wir als Versicherer für die gesamte Vertragslaufzeit den Höchstrechnungszins, der zu Vertragsabschluss zulässig war. Wenn der zulässige Höchstrechnungszinssatz steigt, benötigen wir heute nur eine geringere Deckungsrückstellungshöhe, um die zukünftigen Leistungen zu finanzieren. Folglich kann bei gleichen Beiträgen eine höhere garantierte BU-Rente finanziert werden.
Ergibt unsere Prüfung, dass Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung von der Anhebung des Höchstrechnungszinses profitiert, schicken wir Ihnen unaufgefordert ein Umstellungsangebot zu. In diesem aktualisierten Angebot können Sie die neue Höhe der BU-Rente einsehen. Das Angebot müssen Sie an uns zurücksenden, damit die Vertragsumstellung wirksam wird.
Erhalten Sie kein Umstellungsangebot von uns, ist keine vorteilhafte Anpassung für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung im Zusammenhang mit dem gestiegenen Höchstrechnungszins möglich. Dann bleibt Ihr bisheriger Vertrag unverändert bestehen. Sie erhalten in diesem Fall auch keine Nachricht von uns, dass Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht umgestellt werden kann.
Nicht für alle abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherungen wird eine Umstellungsoption durch die Höchstrechnungszinsanhebung möglich sein. Ausgeschlossen sind Verträge:
- für die sich nach Prüfung kein Vorteil durch den gestiegenen Höchstrechnungszins ergibt
- die mit Starter-Tarif abgeschlossen wurden, also einen vergünstigten Beitrag in den ersten fünf Jahren haben
- die zum Zeitpunkt der Anhebung des Höchstrechnungszinses beitragsfreigestellt oder gekündigt worden sind
- bei denen zum Zeitpunkt der Anhebung des Höchstrechnungszinses bereits der Leistungsfall eingetreten ist und eine monatliche Rente ausgezahlt wird oder eine Rentenleistung beantragt wurde
Nein. Die Umstellungsoption der Hannoversche betrifft nur die Anhebung des Höchstrechnungszinses von 0,25 % auf 1,00 % ab 2025. Etwaige weitere Anhebungen oder Senkungen des Höchstrechnungszinses in der Zukunft haben keine Auswirkungen auf Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung.
Der Höchstrechnungszins wird vom Bundesministerium der Finanzen (BMF), auf Basis des Vorschlags der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV), festgelegt. Der Höchstrechnungszins wurde in den letzten Jahrzehnten immer weiter abgesenkt. Die Anpassung nach oben in 2025 ist die erste Anhebung seit über 30 Jahren.
Mit dem allgemein festgelegten Höchstrechnungszins dürfen Versicherer ihre Kalkulation von Beiträgen und Deckungsrückstellungen für Versicherungsprodukte maximal vornehmen. Die Anhebung des Höchstrechnungszinses von 0,25 % auf 1,00 % ist für Versicherer nicht verpflichtend, sondern kann zur Leistungsverbesserung genutzt werden. Es obliegt jedem Versicherungsunternehmen, ob es seine Beiträge und Deckungsrückstellungen mit dem Höchstrechnungszins oder mit einem geringeren Zinssatz kalkuliert. Ebenso entscheidet jedes Unternehmen, ob es die Anhebung dieses Zinssatzes ab 2025 berücksichtigt und inwiefern es auch schon vor 2025 abgeschlossene Verträge umstellt.
Die Hannoversche orientiert sich bei dieser Berechnung ab 2025 am neuen Höchstrechnungszins und setzt entsprechend 1,00 % zur Kalkulation von Beiträgen und Deckungsrückstellungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung an. Auch für Vertragsabschlüsse schon ab Juni 2024 geben wir die dadurch entstehenden Vorteile mit der Umstellungsoption an unsere Kunden weiter.
Der Höchstrechnungszins wird umgangssprachlich teilweise auch als Garantiezins bezeichnet, es gibt jedoch Unterschiede. Die Begriffe sollten deshalb nicht synonym verwendet werden.
Beim Höchstrechnungszins handelt es sich um einen extern – nämlich vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) – vorgegebenen Rechnungszins, der für alle Versicherer bei der Beitragskalkulation und Berechnung der Deckungsrückstellungen maximal verwendet werden darf, aber nicht verwendet werden muss.
Der Garantiezins hingegen wird von jedem Lebensversicherer individuell für seine Produkte festgelegt und betrifft die Beitrags- und Leistungsgarantie. Der Garantiezins beeinflusst die Kalkulation der garantierten (Brutto-)Beiträge bis zum Vertragsende. Er wird in seiner Höhe durch den allgemeingültigen Höchstrechnungszins begrenzt, kann also genauso hoch oder geringer als der vom BMF beschlossene Höchstrechnungszins ausfallen.