Eine Sterbegeldversicherung abzuschließen, bedeutet eine Absicherung für die Hinterbliebenen und für sich selbst. Der Verlust eines geliebten Menschen ist stets ein schrecklicher Einschnitt – egal, ob die geliebte Person durch einen Unfalltod oder durch Krankheit verstirbt. Den Schmerz können Sie Ihren Angehörigen nicht nehmen, doch Sie können zu Lebzeiten für Ihren Todesfall vorsorgen. Denn häufig kommen beim Tod einer geliebten Person zu der emotionalen noch die finanzielle Belastung hinzu. Ein Teil davon ist die Beerdigung, deren Kosten nicht zu unterschätzen sind. In unseren Sterbegeldversicherung-Ratgebern klären wir über die Vorteile dieser Versicherung auf und geben Hinweise dazu, worauf Sie beim Abschluss achten sollten.
Sterbegeldversicherung: Ausschließlich zur Bestattungsvorsorge
Mit Ihrer Sterbegeldversicherung ist bereits für den Ernstfall vorgesorgt. Durch den Versicherungsschutz muss sich niemand um die finanzielle Last durch die Beisetzung sorgen. Außerdem werden Ihre Hinterbliebenen auch organisatorisch entlastet. Dabei besteht auch keine Gefahr, dass die Versicherungssumme nach Ihrem Tod anderweitig genutzt wird. Das Geld, das Sie in einer Sterbegeldversicherung angespart haben, darf nur zweckgebunden verwendet werden – also ausschließlich für Ihre Beisetzung.
Worauf muss ich achten beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung?
Ohne Sterbegeldversicherung müssen die Bestattungskosten in den meisten Fällen von den Hinterbliebenen getragen werden, außer, wenn es finanziell absolut nicht möglich ist. Nehmen Sie eine Last von den Schultern Ihrer Liebsten und wählen Sie eine Person Ihres Vertrauens zum Bezugsberechtigten für Ihre Sterbegeldversicherung. Sie können ihm oder ihr dann die genauen Pläne für Ihre Beisetzung mitteilen. Wie Sie das Bezugsrecht widerrufen bzw. die Bezugsberechtigten ändern können, erfahren Sie in unseren Ratgebern zur Sterbegeldversicherung.
Sterbegeldversicherung-Ratgeber: Steuer, Wartezeit, Altersgrenze beim Abschluss
Viele fragen sich auch, ob das Sterbegeld steuerlich absetzbar ist. Zu dieser Frage haben wir in unseren Ratgeber zur Sterbegeldversicherung nützliche Informationen für Sie zusammengestellt. Ebenso klären wir, in welchem Alter der günstigste Zeitpunkt ist, um eine solche Versicherung abzuschließen. Denn es muss das nötige Kapital vorhanden sein, sodass Sie die Versicherungsbeiträge regelmäßig abzahlen können. Zudem gibt es Fälle, in denen sich für jüngere Menschen der Abschluss einer Risikolebensversicherung eher lohnt. Das Alter beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung sollte jedoch auch nicht zu hoch sein, da auch die Wartezeit eine Rolle spielt.
Was müssen Hinterbliebene beachten, wenn der Ernstfall eintritt?
Tritt der Leistungsfall, also der Tod des Versicherten ein, sind die Angehörigen oft überfordert: Welche Dokumente muss ich beim Versicherungsunternehmen einreichen, um die Versicherungssumme ausgezahlt zu bekommen und um die Bestattung zu finanzieren? Wir haben für Sie deshalb eine Checkliste zusammengestellt, in der Sie alle Dokumente finden. Denn umso schneller die Hinterbliebenen diese beim Versicherer einreichen, desto eher erhalten sie das ihnen zustehende Geld.
Noch Fragen zum Thema Sterbegeldversicherung? Wir beraten Sie!
Wir hoffen, dass Sie in unseren Ratgeber zur Sterbegeldversicherung alle für Sie wichtigen Informationen rund um das Thema Sterbeversicherung finden. Den Ratgeber-Bereich entwickeln wir selbstverständlich kontinuierlich für Sie weiter und ergänzen ihn um weitere nützliche Informationen. Der Abschluss der Sterbeversicherung bei der Hannoverschen ist einfach und schnell online möglich. Trotzdem können natürlich immer weitere Fragen aufkommen und häufig ist ein persönlicher Ansprechpartner für ein solches sensibles Thema wichtig. Möchten Sie gern persönlich mit unserem erfahrenen Team über Ihre Bestattungsvorsorge sprechen und Fragen zu Beerdigungskosten, Vertrag, Beitragshöhe, Leistungen, Beitragsdauer oder anderen Themen klären, ist das natürlich kein Problem. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf – ganz nach Ihren Wünschen per E-Mail, telefonisch, oder bei einem Termin bei Ihnen zu Hause.