Wir bieten die Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht mehr an, da unsere Kunden zunehmend andere Produkte zur Einkommensvorsorge nachfragen. Wer sich klug absichern will, findet bei uns hervorragende Alternativen.
Sie wollen Ihren Lebensstandard für den Fall der Berufsunfähigkeit absichern? Die BU-Versicherung schützt Sie finanziell, wenn Sie nicht mehr arbeiten können.
Sie wollen wichtige Fähigkeiten für Ihren Alltag und Beruf absichern? Die Grundfähigkeitsversicherung leistet, wenn Sie diese verlieren.
Was ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Für alle, die hart arbeiten und auf Leistung stehen. Wer gesundheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann, steht schnell vor dem finanziellen Aus. Die staatliche Absicherung liegt etwa auf Bürgergeld-Niveau. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung deckt den Verlust der Arbeitskraft durch körperliche und psychische Erkrankungen sowie durch Unfälle ab. Sie zahlt, wenn Sie so schwer beeinträchtigt sind, dass Sie keiner Beschäftigung mehr nachgehen können.
Wann ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Es gibt Berufe, bei denen die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) vergleichsweise hoch sind oder der Abschluss einer BU-Versicherung gar nicht möglich ist. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist dann sinnvoll, wenn der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund solch hoher Beiträge oder gesundheitlicher Vorerkrankungen nicht möglich ist.
Bei der Hannoversche haben jedoch viele Menschen die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, auch wenn sie in Risikoberufen arbeiten oder Vorerkrankungen haben. Wir legen Wert darauf, unseren Kunden einen umfassenden Schutz zu bieten und versuchen, individuelle Lösungen zu finden. Für diejenigen, für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotzdem keine Option ist, bieten wir eine leistungsstarke Grundfähigkeitsversicherung an.
Bitte beachten Sie, dass wir die Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht mehr anbieten.
Wann ist man erwerbsunfähig?
Man gilt als erwerbsunfähig, wenn man aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, die den eigenen Lebensunterhalt sichert. Seit der Reform im Jahr 2001 hat die gesetzliche Rentenversicherung die Begriffe "Erwerbsunfähigkeit" und "Berufsunfähigkeit" durch das zweistufige System der Erwerbsminderung ersetzt. Nach gesetzlicher Definition gilt eine Person als voll erwerbsgemindert, wenn sie auf unbestimmte Zeit nicht in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten.
Wie lange sollte die Laufzeit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung sein?
Je früher Sie eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen, desto günstiger ist der Beitrag. Enden sollte die Laufzeit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung frühestens an Ihrem 60. Geburtstag.
Wählen Sie Ihre Absicherung bis zum geplanten Renteneintrittsalter, um keine großen Lücken entstehen zu lassen. Maximal ist eine Absicherung bis zum 67. Lebensjahr möglich.
Versicherungsbedingungen zum Download
Wir stellen Ihnen die Versicherungsbedingungen der vergangenen Jahre für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zum Download bereit. Die Versicherungsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages und regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung – Ihre Fragen, unsere Antworten
Einfach, klar und transparent: Sobald Sie nicht mehr in der Lage sind, für voraussichtlich 6 Monate mehr als 3 Stunden pro Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen, garantieren wir Ihnen die volle Leistung der Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Auch bei Pflegebedürftigkeit und Erwerbsminderung im Sinne der Bedingungen, leisten wir.
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die Versicherung bereits dann, wenn Sie Ihre zuletzt ausgeführte berufliche Tätigkeit zu 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung hingegen sichert die allgemeine Erwerbstätigkeit ab. Sie greift, sobald Sie als Versicherter nicht mehr als 3 Stunden pro Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Sie bietet eine solide Basisabsicherung für diejenigen, für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine zu hohe finanzielle Belastung bedeuten würde oder die dort nicht versicherbar sind.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist an klare Bedingungen geknüpft. Hier finden Sie eine Übersicht über die Bedingungen bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente hingegen hängt von der jeweiligen Gesetzesgrundlage ab.
Die Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungssrente hängt von den bereits erreichten Ansprüchen und damit verbunden der Einzahldauer und dem Einkommen im bisherigen Berufsleben ab. Die staatliche Grundabsicherung ist auf einem so niedrigen Niveau, dass im Bedarfsfall mit starken finanziellen Einbußen zu rechnen ist.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine zusätzliche private Absicherung, um die entstandene Einkommenslücke auszugleichen. Diese zahlt auch dann, wenn sie keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben. Die Höhe der Rentenzahlung kann individuell vereinbart werden.
Die Entscheidung, ob und wann Sie erwerbsunfähig sind, können Sie von einem Arzt Ihrer Wahl treffen lassen. Der Nachweis wird von uns entsprechend geprüft und ggf. um weitere Gutachten ergänzt.
Für Ihren Vertrag ändert sich nichts, Sie müssen uns über einen Berufswechsel deshalb auch nicht informieren. Wir versichern Ihre allgemeine Erwerbsfähigkeit.
Sind noch Fragen offen?
Weitere Interessante Informationen, z.B. zum Vergleich der Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung, finden Sie in unseren Ratgeber-Artikeln zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
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