Eine BU kommt für Sie nicht in Frage? Mit der Erwerbungsunfähigkeitsversicherung kann sich jeder eine Basisabsicherung leisten.
Was ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Für alle, die hart arbeiten und auf Leistung stehen. Wer gesundheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann, steht schnell vor dem finanziellen Aus. Die staatliche Absicherung liegt etwa auf Hartz IV-Niveau. Was aber, wenn eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung bei Ihnen nicht in Frage kommt, weil sie zu teuer oder der Abschluss gar nicht möglich ist? Dann ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zur Existenzsicherung das richtige Angebot für Sie.
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Ideal für Handwerker und körperlich tätige Personen
Umfassender Schutz für alle Berufe – und dabei bezahlbar.
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Volle Leistung garantiert
Wir leisten, wenn Sie voraussichtlich 6 Monate oder länger außerstande sind mehr als 3 Stunden täglich zu arbeiten.
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Unser Familienrabatt
Mit einem minderjährigen Kind im gemeinsamen Haushalt sinkt der Beitrag.
Wann ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Es gibt Berufe, bei denen die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) vergleichsweise hoch sind oder der Abschluss gar nicht möglich ist.
Die Lösung: unsere Erwerbsunfähigkeitsversicherung! Mit ihr sind Sie im Fall der Fälle abgesichert – und trotzdem bleibt der Schutz bezahlbar.
Vorteil: Alle bis 35 sparen mit dem Starter-Tarif in den ersten 5 Jahren bares Geld.
Unsere Leistungen im Detail
Volle Leistung garantiert: Sobald Sie nicht mehr in der Lage sind, mehr als 3 Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen, zahlen wir die vertraglich vereinbarte Rente.
Das geht ja sofort „sehr gut“ los: Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, sind Sie abgesichert. Bis zum tatsächlichen Versicherungsbeginn gelten dann die Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz, was bedeutet, dass Sie Ihre beantragte Rente – bis zu maximal 1.000 Euro im Monat – auch dann erhalten, wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit schon vor dem Versicherungsbeginn erwerbsunfähig werden.
Wer gepflegt wird, kann nicht arbeiten. Wir sind für Sie da: Wenn Sie ununterbrochen 6 Monate pflegebedürftig sind und deswegen täglich gepflegt werden müssen, erhalten Sie die vereinbarte monatliche Rente.
Weil langfristige Prognosen schwer zu stellen sind: Uns reicht schon der Nachweis über eine voraussichtlich 6 Monate andauernde, gesundheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit, damit Sie Ihre Rente erhalten.
Wenn sich das Lebensumfeld ändert, ändert sich auf Wunsch auch Ihre Absicherung – ohne weitere Gesundheitsprüfung. Entweder Sie erhöhen alle 5 Jahre Ihre monatliche Rente oder zu bestimmten Ereignissen wie zum Beispiel:
Beruf und Karriere
- Abschluss eines Studiums oder einer Berufsausbildung (einschließlich Promotion oder Meisterprüfung)
- Erhöhung des Einkommens um mindestens 10% des monatlichen Bruttoeinkommens
- Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in einem Kammerberuf oder einem kammerzertifizierten Ausbildungsberuf
Familiensituation
- Bau oder Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie
- Heirat oder Gründung einer Lebenspartnerschaft
- Geburt oder Adoption eines Kindes
Abschied und Neubeginn
- Tod des Ehegatten oder Lebenspartners
- Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Egal ob Urlaub, Arbeit oder Freizeit – wenn Ihnen etwas passiert, das zur Erwerbsunfähigkeit führt, leisten wir. Ganz egal, wo Ihnen etwas zugestoßen ist.
Von Anfang an werden Ihnen Überschüsse, die wir für Sie erwirtschaften, unmittelbar gutgeschrieben. Denn die Beiträge werden grundsätzlich so kalkuliert, dass auch bei einem schlechten Verlauf die versicherten Leistungen erbracht werden können. Überschüsse entstehen z.B., wenn die Hannoversche kostengünstiger arbeitet als veranschlagt. Diese Überschussanteile werden gleich von dem Tarifbeitrag abgezogen.So leistet Sie als Versicherungsnehmer anstatt des Tarifbeitrags den geringeren Zahlbeitrag.
Im Leistungsfall sorgt die Überschussbeteiligung dafür, dass Ihre private Erwerbsunfähigkeits-Rente zusätzlich erhöht wird, je nachdem, ob in dem jeweiligen Jahr Überschüsse erwirtschaftet wurden oder nicht.
Wie lange sollte die Laufzeit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung sein?
Es gilt: Je früher Sie abschließen, desto günstiger wird der Vertrag. Enden sollte die Laufzeit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung frühestens an Ihrem 60. Geburtstag.
Wählen Sie Ihre Absicherung bis zum geplanten Renteneintrittsalter, um keine großen Lücken entstehen zu lassen. Maximal ist eine Absicherung bis zum 67. Lebensjahr möglich.
Unsere Zusatzbausteine
Auf Wunsch können Sie den Basisschutz noch um unsere Zusatzbausteine erweitern und somit ein Rundum-Sorglos-Paket schnüren.
Dynamikoption
Die Inflation sorgt dafür, dass die Preise für alle Konsumgüter und Dienstleistungen immer weiter ansteigen. Die Beitragsdynamik gleicht das aus: Ihre versicherte Rente steigt damit jedes Jahr um 3 Prozent, ganz ohne weitere Gesundheitsprüfung. Natürlich steigt damit auch jährlich der Beitrag für Ihre Versicherung.
Familienrabatt
Weil Familienmenschen seltener berufsunfähig werden, versichern wir sie günstiger. Einzige Voraussetzung, um jeden Monat bares Geld zu sparen: Mindestens ein minderjähriges Kind lebt mit Ihnen und Ihrem Partner/Ihrer Partnerin im gemeinsamen Haushalt.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung – Ihre Fragen, unsere Antworten
Einfach, klar und transparent: Sobald Sie nicht mehr in der Lage sind, für voraussichtlich 6 Monate mehr als 3 Stunden pro Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen, garantieren wir Ihnen die volle Leistung der Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Auch bei Pflegebedürftigkeit und Erwerbsminderung im Sinne der Bedingungen, leisten wir.
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die Versicherung bereits dann, wenn Sie Ihre zuletzt ausgeführte berufliche Tätigkeit zu 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung hingegen sichert die allgemeine Erwerbstätigkeit ab. Sie greift, sobald Sie als Versicherter nicht mehr als 3 Stunden pro Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Sie bietet eine solide Basisabsicherung für diejenigen, für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine zu hohe finanzielle Belastung bedeuten würde oder die dort nicht versicherbar sind.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist an klare Bedingungen geknüpft. Hier finden Sie eine Übersicht über die Bedingungen bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente hingegen hängt von der jeweiligen Gesetzesgrundlage ab.
Die Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungssrente hängt von den bereits erreichten Ansprüchen und damit verbunden der Einzahldauer und dem Einkommen im bisherigen Berufsleben ab. Die staatliche Grundabsicherung ist auf einem so niedrigen Niveau, dass im Bedarfsfall mit starken finanziellen Einbußen zu rechnen ist.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine zusätzliche private Absicherung, um die entstandene Einkommenslücke auszugleichen. Diese zahlt auch dann, wenn sie keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben. Die Höhe der Rentenzahlung kann individuell vereinbart werden.
Die Entscheidung, ob und wann Sie erwerbsunfähig sind, können Sie von einem Arzt Ihrer Wahl treffen lassen. Der Nachweis wird von uns entsprechend geprüft und ggf. um weitere Gutachten ergänzt.
Für Ihren Vertrag ändert sich nichts, Sie müssen uns über einen Berufswechsel deshalb auch nicht informieren. Wir versichern Ihre allgemeine Erwerbsfähigkeit.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung online anfragen
Ihre günstige Erwerbsunfähigkeitsversicherung können Sie einfach und bequem bei der Hannoverschen als Direktversicherer abschließen. Nutzen Sie unser Anfrageformular und nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir erstellen Ihnen ein persönliches Angebot für Ihre Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
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