Wir bieten die Riester-Rente nicht mehr an, da unsere Kunden zunehmend andere Vorsorgeprodukte nachfragen. Wer klug vorsorgen will, findet bei uns hervorragende Alternativen.
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Die richtige Wahl, wenn Sie Ihr Geld vermehren und dabei vom Staat durch Steuervorteile stark unterstützt werden möchten.
Was ist eine Riester-Rente?
Die Riester-Rente geht zurück auf den ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Walter Riester und ist eine Form der geförderten privaten Altersvorsorge. Während der Ansparphase werden die monatlich in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlten Beiträge vom Staat bezuschusst. Bis zum Ende der Ansparphase ergibt sich ein Guthaben aus eigenen Einzahlungen, staatlichen Zulagen und Rendite. In der Auszahlungsphase fließt dann eine lebenslange monatliche Rente. Auch eine anteilige Kapitalauszahlung ist zu Beginn möglich. Dank der staatlichen Förderung kann die Riester-Rente für bestimmte Personen eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente sein.
Was sind die Vorteile und Nachteile der Riester-Rente?
Die Riester-Rente bietet einige Vorteile, die sie als Altersvorsorge einzigartig machen:
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Zulagen und Steuern als Förderung
Sie sparen an, der Staat spart mit: Riester sichert Ihnen eine Zusatzrente, die vom Staat mitfinanziert wird. Durch die automatische Günstigerprüfung des Finanzamts profitieren Sie immer von der höchstmöglichen Förderung.
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Ideal für Familien mit Kindern
Zusätzlich zu den Grundzulagen gilt: Je mehr Kinder, desto höhere Zulagen. Diese helfen, die Kosten für die Riester-Rente zu reduzieren.
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Einsatz für Wohneigentum
Entnehmen Sie aus Ihrem Riester-Guthaben während der Ansparphase einen Betrag für Anschaffung oder Bau einer Immobilie.
Der größte Vorteil der Riester-Rente sind die unterschiedlichen Zulagen. Über die automatische Günstigerprüfung des Finanzamtes wird geprüft, ob zusätzlich zu den Zulagen auch Sonderausgabenabzüge zu einer höheren Steuerermäßigung führen. Ein weiterer wichtiger Vorteil: Ihre Altersvorsorge ist Bürgergeld-sicher (früher Hartz-IV-sicher). In der Ansparphase ist Ihr Riester-Vertrag unantastbar. Sollten Sie in dieser Zeit arbeitslos werden und Arbeitslosengeld I oder Grundsicherung erhalten, geht Ihr Riester-Anspruch also nicht verloren.
Die Riester-Rente hat beides – Vor- und Nachteile. Sowohl bei der Beitragszahlung als auch Kapitalauszahlung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um die volle Förderung zu erhalten. Ein weiterer Nachteil liegt in der Vererbbarkeit. Man kann sein Guthaben auf den Riester-Vertrag des Ehepartners vererben. Geht das nicht, erben die Angehörigen nur die gezahlten Beiträge, nicht jedoch die gezahlten Zulagen und Steuerbegünstigungen.
Riester-Rente: Steuern und Zulagen
Die Riester-Rente wird im Hinblick auf die Steuern unterschiedlich behandelt. In der Ansparphase wird sie mittels Zulagen steuerlich gefördert – und zwar durch Grundzulagen, Kinderzulagen und den Berufseinsteiger-Bonus, die Sie direkt von der Steuer abziehen können. Darüber hinaus profitieren Sie eventuell von weiteren Steuervorteilen nach einer Günstigerprüfung.
In der Auszahlungsphase hingegen ist die Riester-Rente voll steuerpflichtig und wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Der Vorteil für Sie: Im Alter sinkt in der Regel das Einkommen und damit der eigene Steuersatz. Sie werden also in der Regel höher gefördert, als Sie später an Abgaben zu leisten haben.
Grundzulage
Jedes Jahr erhalten sie vom Staat 175 Euro Grundzulage für Ihren Riester-Vertrag. Dieser Beitrag verdoppelt sich sogar, wenn Sie verheiratet sind.
Kinderzulage
Für jedes Kind, das vor 2008 geboren ist und für das Sie Kindergeld erhalten, fließen dank Riester-Rente 185 Euro Kinderzulage im Jahr. Kinder, die ab 2008 geboren sind, bringen sogar 300 Euro Riester-Förderung pro Kind im Jahr.
Berufseinsteiger-Bonus
Alle unter 25 erhalten bei Abschluss eines Riester-Vertrags einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro.
Wir wollen, dass Ihnen nichts entgeht: Mit unserem telefonischen Riester-Service unter 0511 9565-858 unterstützen wir Sie bei der Beantragung Ihrer Zulagen. Die jährliche Checkliste, um Änderungen Ihrer Lebenssituation anzugeben, erhalten Sie automatisch mit der Post.
Riester Rente: Das Wichtigste im Überblick
Für wen sinnvoll? |
Menschen mit geringerem Einkommen und mehreren Kindern
Abschluss mit max. 30 Jahren möglich |
Rentenbeginn frei wählbar | Ja (62. - 67. Lebensjahr) |
Flexible Beitragszahlung |
Ja, aber bestimmte Voraussetzungen für volle Förderung |
Steuerliche Vorteile in der Ansparphase |
Günstigerprüfung:
Eventuell zzgl. Sonderausgabenabzug |
Bürgergeld-sicher |
In der Ansparphase, aber nicht für die Rentenleistung |
Vererbbarkeit / Hinterbliebenenschutz |
Inkl. Zulagen und Steuervorteilen nur in Riester-Vertrag des Ehepartners |
Beleihbarkeit |
Nein |
Kapitalauszahlung |
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Versteuerung bei Rentenbeginn oder Kapitalauszahlung |
Voll steuerpflichtig mit dem persönlichen Einkommensteuersatz |
Wie funktioniert Wohnriester?
Wer mag, kann die Riester-Förderung auch für die Anschaffung von selbst genutztem Wohneigentum nutzen. So funktioniert’s: Von den eingezahlten Beiträgen sowie den erhaltenen Zulagen, die über die Jahre in Ihren Riester-Vertrag geflossen sind und verzinst wurden, bildet sich ein Guthaben.
Aus diesem können Sie während der Ansparphase einen Teilbetrag oder auch den Gesamtbetrag entnehmen und für die Anschaffung oder den Bau einer Immobilie, den Erwerb von Geschäftsanteilen an einer eingetragenen Genossenschaft oder die Anschaffung eines eigentumsähnlichen oder lebenslangen Dauerwohnrechts nutzen. Sie können das Geld auch zur Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie oder zum Umbau für barrierefreies Wohnen verwenden.
Kann die Beitragszahlung in der Riester-Rente pausiert werden?
Wenn Sie eine Zeit lang keine Beiträge mehr für Ihre Riester-Rente zahlen wollen oder können, besteht die Möglichkeit, Ihren Riester-Vertrag kostenlos ruhen zu lassen, anstatt den Vertrag direkt zu kündigen. Hierzu reicht eine kurze schriftliche Mitteilung. Ihre Riester-Rente können Sie jederzeit durch Fortsetzung der Beitragszahlung wieder in Kraft setzen.
Eine frühzeitige Kündigung Ihres Riester-Vertrags bringt einige Nachteile mit sich. Bisher erhaltene Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden und zukünftig müssen Sie auf die staatlichen Zulagen verzichten. Lassen Sie die Riester-Rente ruhen, behalten Sie alle Zulagen, die Sie bis dato bekommen haben.
Beitragsfreistellung gewünscht? Kontaktieren Sie uns.
Wie funktioniert die Todesfallleistung bei der Riester-Rente?
Die versicherte Rente erhalten Sie, solange Sie leben. Sollten Sie nach Rentenbeginn innerhalb der vereinbarten Rentengarantiezeit versterben, wird der Barwert der ausstehenden Renten innerhalb der Garantiezeit an Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt. Allerdings abzüglich der erhaltenen Zulagen. Es sei denn, die Leistung fließt auf den Riestervertrag Ihres Ehepartners bzw. eingetragenen Lebenspartners. Dann entfällt die Rückzahlungspflicht für die erhaltene Förderung.
Auch bei Tod vor Rentenbeginn kann Ihr angespartes Guthaben auf einen bestehenden oder neuen Riestervertrag Ihres Partners übertragen werden. Alternativ kann das angesparte Guthaben in eine lebenslange Rente für den Ehepartner bzw. eingetragenen Lebenspartner oder in eine zeitlich befristete Rente für ein kindergeldberechtigtes Kind umgewandelt werden. In allen diesen Fällen bleibt die staatliche Förderung in vollem Umfang erhalten.
Informationen und Details zum Download
Wir stellen Ihnen die Versicherungsbedingungen der vergangenen Jahre für die Riester-Rente zum Download bereit. Die Versicherungsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages und regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten.
Riester-Rente – Ihre Fragen, unsere Antworten
Gut für Mamas, Papas und den Nachwuchs: Sie können auch riestern, wenn Sie sich in Elternzeit befinden.
Dies liegt daran, dass 2.100 Euro der staatlich förderfähige Höchstbeitrag für die Riester-Rente sind. Wenn Sie mehr ansparen möchten, können Sie zusätzlich vorsorgen, zum Beispiel mit einer privaten Rentenversicherung der Hannoversche.
Nein. Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht: Wir bieten Ihnen einen Dauerzulagenantrag.
Ja – aber so, dass es für Sie besonders günstig ist: Da die Riester-Rente in der Ansparphase durch Zulagen und den Sonderausgabenabzug steuerlich gefördert wird, sind die Renten in der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig und werden mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Da Ihre Einnahmen im Rentenalter allerdings in der Regel niedriger ausfallen als während Ihrer Erwerbslaufbahn, fällt meist auch der Steuersatz deutlich niedriger aus.
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