Gut, dass Sie sich mit der Über-Kreuz-Risikolebensversicherung beschäftigen. Wir beraten Sie gerne zur Über-Kreuz-Absicherung.
Das Wichtigste zur Überkreuz-Risikolebensversicherung
- Mit der Risikolebensversicherung über Kreuz können sich Ehe-, Lebens- oder Geschäftspartner gegenseitig absichern.
- Bei der gegenseitigen Absicherung mit einer Risikolebensversicherung schließt jeder Partner eine Versicherung auf das Leben der anderen Person ab.
- Die Erbschaftsteuer fällt in den meisten Fällen bei der Überkreuz-Versicherung nicht an, da sie eine Versicherungsleistung und kein Erbe ist.
Was ist eine Risikolebensversicherung über Kreuz?
Die Risikolebensversicherung über Kreuz ist eine besondere Form der Risikolebensversicherung, die vor allem für Paare, Geschäftspartner und Lebensgemeinschaften interessant ist. Hierbei versichern sich die beteiligten Personen gegenseitig, was bedeutet, dass jeweils die andere Person die versicherte Leistung im Todesfall erhält.
Der große Vorteil dieser Variante liegt insbesondere in den steuerlichen Vorteilen. Wenn ein Versicherungsnehmer verstirbt, ist die Auszahlung der Versicherungssumme erbschaftssteuerfrei. Insbesondere Paare oder Mitinhaber eines Unternehmens können so sicherstellen, dass im Falle eines unerwarteten Todesfalls der Hinterbliebene nicht finanziell überfordert wird.
Wie funktioniert eine Lebensversicherung über Kreuz?
Bei einer Risikolebensversicherung über Kreuz schließen zwei Personen zwei Verträge ab – jeder einen eigenen. Jeder Partner ist im eigenen Versicherungsvertrag als Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter eingetragen. Jeweils das Leben der anderen Person wird versichert. Stirbt einer der beiden, wird die Versicherungssumme ausgezahlt und der zweite Vertrag bleibt bestehen.
Für wen ist eine Risikolebensversicherung über Kreuz sinnvoll?
Eine Risikolebensversicherung über Kreuz ist besonders für unverheiratete Paare oder Geschäftspartner sinnvoll, da die Freibeträge der Erbschaftssteuer für diese Personengruppen im Vergleich niedriger sind. Allerdings bietet sich die Überkreuzversicherung auch für verheiratete Paare an, die abgesehen von der Versicherungssumme der Risikolebensversicherung noch weitere Vermögenswerte haben, die vererbt werden.
Die Überkreuz-Risikolebensversicherung ist sinnvoll, wenn Sie:
- in einer Partnerschaft leben,
- eine Familie haben oder
- einen Geschäftspartner haben,
- einen Kredit absichern möchten.
Risikolebensversicherung über Kreuz: Vorteile & Nachteile
Finden Sie heraus, ob eine Risiko-Lebensversicherung das Richtige für Sie ist und welche Vor- und Nachteile sie hat.
Vorteile der Risikolebensversicherung über Kreuz:
- Zwei Einzelverträge: Die Laufzeit und die Versicherungssumme lassen sich individuell festlegen.
- Keine Erbschaftssteuer: Bei der Auszahlung der Todesfallsumme fällt keine Erbschaftsteuer an.
- Auszahlung an Hinterbliebene: Versterben beide versicherte Personen der Risikolebensversicherung über Kreuz, zahlt die Hannoversche die Todesfallsumme beider Verträge an die Hinterbliebenen aus.
Nachteile der Risikolebensversicherung über Kreuz:
- Trennung oder Scheidung: Sollte es zur Trennung oder Scheidung kommen, müssen die Versicherungsverträge angepasst werden.
- Kosten für die Überkreuz-Versicherung: Da bei der Risikolebensversicherung über Kreuz zwei Verträge abgeschlossen werden, ist diese Lösung meistens teurer als eine Partner-Risikolebensversicherung.
Partner- oder Über-Kreuz-Risikolebensversicherung?
Partner-Risikolebensversicherung
- Ein Vertrag, ein Beitrag, zwei versicherte Personen
- Besonders günstig für Nichtraucher
- Einmalige Auszahlung, wenn einer der Versicherten stirbt
Bei der Partner-Risikolebensversicherung wird auf das Leben von zwei Personen ein gemeinsamer Vertrag abgeschlossen. Stirbt einer, wird die Versicherungssumme an den anderen ausgezahlt. Das ist vor allem sinnvoll für Paare, die keine Kinder haben und Geschäftspartner, die sich so gegenseitig absichern.
Risikolebensversicherung über Kreuz
- Zwei Verträge, versicherte Person ist jeweils der Andere
- Sterben beide, wird die Versicherungssumme 2x an die Hinterbliebenen ausgezahlt
Bei einer gegenseitigen Risikolebensversicherung schließen zwei Personen jeweils einen eigenen Vertrag ab. Jeder Vertrag versichert das Leben des anderen. Stirbt eine der beiden Personen, so wird die Versicherungssumme ausgezahlt und der zweite Vertrag bleibt in Kraft. Praktischer Zusatznutzen: Es fällt keine Erbschaftssteuer an.
Wie lange sollte die Laufzeit einer Risikolebensversicherung über Kreuz sein?
Generell ist ein früher Abschluss der Risikolebensversicherung sinnvoll, denn durch das junge Alter, weniger Vorerkrankungen und eine längere Laufzeit des Vertrags profitieren Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer von niedrigen Beiträgen.
Da sich die Lebenssituationen jedes Menschen stark unterscheiden können, empfehlen wir keine pauschale Laufzeit. Bei der Hannoverschen können Sie Ihre Liebsten 5 bis 45 Jahre lang absichern, maximal bis zu Ihrem 75. Lebensjahr.
Was gilt es beim Abschluss einer Risikolebensversicherung über Kreuz zu beachten?
- Persönliche Situation: Machen Sie sich zuerst Gedanken zu Ihrer persönlichen Situation und Ihrem Bedarf. Sie können sich die Fragen stellen: Wie ist meine familiäre Situation? Gibt es Kinder? Will ich meinen Lebenspartner oder aber einen Geschäftspartner absichern? Gibt es außerdem noch weitere Verbindlichkeiten? Wer soll die Versicherungssumme am Ende erhalten?
- Versicherungssumme: Überlegen Sie sich, wie hoch die Versicherungssumme sein soll. Verbraucherschützer raten zu einer Todesfallsumme von dem 3-5fachen Ihres Brutto-Jahreseinkommens.
- Vertragslaufzeit: Machen Sie sich Gedanken darüber, wie lange Sie die Vertragslaufzeit wählen. Dabei können Sie sich die Fragen stellen: Wann steht mein Lebenspartner auf eigenen Füßen? Wie lange läuft beispielsweise der Kredit für eine Immobilie?
- Wunschtarif: Die Hannoversche bietet Ihnen drei leistungsstarke Tarife. Auf der Produktseite zur Risikolebensversicherung können Sie sich vorab informieren, welche Variante für Sie die Richtige ist. Falls Sie Unterstützung brauchen, sind unsere kompetenten Servicemitarbeiter für Sie da.
- Zusatzbausteine: Bei der Hannoversche können Sie Ihre Risikolebensversicherung veredeln. Überlegen Sie sich, ob eine Dynamik integriert oder Ihre Beiträge gegen Berufsunfähigkeit abgesichert werden sollen. Auch der Abschluss einer Unfalltodzusatzversicherung ist möglich.
- Gesundheitsdaten: Bei der Angabe Ihres Gesundheitszustandes ist es wichtig, keine Angaben zu verschweigen. Wir führen Sie sicher durch diesen Prozess.
- Vorerkrankungen und Risikozuschläge: Menschen, die eine Vorerkrankung oder einen risikoreichen Beruf oder ein gefährliches Hobby haben, müssen mit einem Risikozuschlag rechnen. In einigen wenigen Fällen werden Sie abgelehnt.
Wird bei einer Risikolebensversicherung über Kreuz Erbschaftssteuer fällig?
Nein, in den meisten Fällen wird keine Erbschaftssteuer bei der Lebensversicherung über Kreuz fällig, da jeder Partner seine eigene Versicherungssumme bekommt. Aus diesem Grund zählt die Versicherungssumme nicht als Erbschaft, sondern als Vertragsleistung und muss somit nicht versteuert werden.
Die Überkreuzversicherung hat daher vor allem für unverheiratete Paare Steuervorteile, da bei ihnen die niedrigeren Freibeträge bei der Erbschaftsteuer gelten. Sollte allerdings der Fall eintreten, dass beide Partner sterben, geht die Todesfallsumme an die Hinterbliebenen und es fällt Erbschaftsteuer an.
Risikolebensversicherung über Kreuz abschließen
Wenn Sie eine Risikolebensversicherung über Kreuz abschließen möchten, sind unsere kompetenten Servicemitarbeiter für Sie da. Wir leiten Sie durch den kompletten Prozess und finden die beste Lösung für Sie und Ihren Partner
Risikolebensversicherung über Kreuz - Ihre Fragen, unsere Antworten
Bei der Risikolebensversicherung mit gegenseitiger Absicherung profitieren vor allem Paare ohne Trauschein oder eingetragene Lebenspartnerschaften durch den Wegfall der Erbschaftssteuer. Bei einer normalen Risikolebensversicherung würde die Erbschaftssteuer anfallen, da der Steuerfreibetrag von z.B. unverheirateten Paaren von 20.000 Euro schnell überschritten ist. Ein weiterer Vorteil bietet die Flexibilität: Da zwei Verträge abgeschlossen werden, können diese unabhängig voneinander individuell gestaltet werden.
Bei einer normalen Risikolebensversicherung sind Sie der Versicherungsnehmer, Beitragszahler und die versicherte Person. Als begünstigte Person ist Ihre Partnerin oder Partner eingetragen. Im Todesfall bekommt sie oder er die Versicherungssumme ausbezahlt.
Bei einer Risikolebensversicherung über Kreuz sind Sie der Versicherungsnehmer, der Beitragszahler und die begünstigte Person. Als versicherte Person ist Ihre Partnerin oder Ihr Partner eingetragen. Stirbt Ihre Partnerin oder Ihr Partner, zahlen wir Ihnen die eigene Todesfallsumme aus.
Sollten sich die versicherten Personen trennen oder scheiden lassen, dann müssen die Risikolebensversicherungen angepasst werden. Die Über-Kreuz-Versicherung lässt sich dann in zwei normale Risikolebensversicherung umwandeln. Jede Person übernimmt den Vertrag, in dem er oder sie als versicherte Person eingetragen ist. Sie können im Anschluss neu bestimmen, wer die Versicherungssumme bekommen soll.
Wenn Sie kein Interesse mehr an der Versicherung haben, können Sie die Risikolebensversicherung über Kreuz kündigen. Sollten Sie sich zu diesem Schritt entscheiden, müssen beide Personen neue Verträge abschließen und die Gesundheitsprüfung erneut durchlaufen. Dies kann zu höheren Beiträgen führen.
Sind noch Fragen offen?
Interessante Informationen zur Produkt- und Tarifauswahl und Wissenswertes vor dem Vertragsabschluss finden Sie in unserem Ratgeber zur Risikolebensversicherung.
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