Versorgungslücke zwischen gesetzlicher Absicherung und BU schließen

Arbeitsunfähigkeitsversicherung (BU mit AU-Klausel)

Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist ein Synonym für eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit zusätzlicher AU-Klausel – das bedeutet: Sie erhalten bereits Leistungen, wenn Sie länger krankgeschrieben sind.

Berufsunfähigkeitsversicherung berechnen
  • Mit einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung wird meistens eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel gemeint.
  • Mit der AU-Klausel erhält der Versicherte ab einer sechsmonatigen Krankschreibung des Arztes eine Leistung in Höhe der BU-Rente, selbst wenn er Lohnfortzahlung oder Krankengeld erhält.
  • Die AU-Klausel ist in unserem Premium Plus- und Premium Exklusiv-Tarif enthalten.

Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung?

Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung wird zum Teil als Synonym für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) verwendet. In den meisten Fällen bezieht sich der Begriff Arbeitsunfähigkeitsversicherung jedoch auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit AU-Klausel (Arbeitsunfähigkeits-Klausel) ausgestattet ist. Die AU-Klausel kann als zusätzliche Option zur Berufsunfähigkeitsversicherung integriert werden.

Wenn eine AU-Klausel vereinbart wurde, leistet der Versicherer bereits bei einer Arbeitsunfähigkeit ab 6 Monaten (nach Krankschreibung des Arztes) eine Rente, deren Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) entspricht. 

Jeder Arbeitnehmer ist für die ersten sechs Wochen einer Krankheit durch die gesetzliche Lohnfortzahlung des Arbeitgebers abgesichert. Anschließend zahlt die Krankenversicherung bei gesetzlich Versicherten ein Krankengeld in Höhe von 70% des Brutto-Einkommens (höchstens 128,63 Euro pro Tag – Stand 2025), maximal 90% des Netto-Einkommens für bis zu 72 Wochen.

Eine Arbeitsunfähigkeitsklausel innerhalb einer BU sichert für den Fall ab, dass man über einen längeren Zeitraum hinweg arbeitsunfähig ist – jedoch ohne bereits als berufsunfähig zu gelten. Sie leistet erst dann, wenn der Versicherte mindestens für sechs Monate lang krankgeschrieben ist.

Was versteht man unter einer AU-Klausel zur BU?

Bei einer AU-Klausel handelt es sich um einen Zusatz zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie funktioniert folgendermaßen:

  • Sie zahlen einen geringen Aufpreis für die in Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung integrierte AU-Versicherung.
  • Schreibt Ihr Arzt Sie für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten krank, können Sie die Auszahlung Ihrer AU-Leistungen beanspruchen. Das gilt auch, wenn die Berufsunfähigkeit noch nicht festgestellt wurde.
  • Die Leistung ist bereits nach drei Monaten möglich, wenn Ihnen Ihr Arzt für mindestens drei weitere Monate eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt.
  • Die AU-Rente wird für höchstens 24 Monate gezahlt. Diese Zeit reicht im Regelfall, um die Berufsunfähigkeit feststellen zu lassen.
  • Für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit werden Sie von der Beitragszahlungspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung freigestellt.

Mit einer BU mit AU-Klausel können Sie sich gleichzeitig gegen Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit versichern. Sollten Sie in dem Zeitraum der AU-Leistungen eine Berufsunfähigkeit beantragen, können Sie mit dieser Leistung die Zeit bis zur Genehmigung der BU-Rente finanziell überbrücken.

Warum eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung für Sie wichtig ist

Können Sie wegen einer Arbeitsunfähigkeit für kurze Zeit nicht arbeiten, lässt sich diese Zeit finanziell meist gut überbrücken: Angestellte profitieren über ihren Arbeitgeber von einer sechswöchigen Lohnfortzahlung. Doch was, wenn Sie länger krank sind?

Arbeitsunfähigkeit vs. Berufsunfähigkeit vs. Erwerbsunfähigkeit: die Unterschiede
Art der Einschränkung Folge
Arbeitsunfähigkeit

- Sie können voraussichtlich nur für einen vorübergehenden Zeitraum nicht arbeiten.

- Die Besserung Ihres Gesundheitszustands ist absehbar.

- Ihr Hausarzt oder Facharzt stellt Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsrente aus.

Beispiele: ein grippaler Infekt, ein gebrochenes Bein oder eine leichte Migräneattacke

Berufsunfähigkeit

- Sie können Ihrer Erwerbstätigkeit über einen längeren Zeitraum hinweg nicht nachgehen.

- Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihren zuletzt ausgübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Voraussetzung ist ein Prognosezeitraum von mindestens sechs Monaten.

- Die Berufsunfähigkeit kann auch rückwirkend festgestellt werden.

Beispiele: Bandscheibenschaden bei einem Fliesenleger, Burn-out eines Callcenter-Agents, Lungenerkrankung eines Kaufmanns

Erwerbsunfähgikeit

- Ähnlich wie die Berufsunfähigkeit: Sie können voraussichtlich auf Dauer überhaupt keiner Erwerbstätigkeit für mehr als drei Stunden täglich nachgehen.

- Dann erhalten Sie die staatliche Erwerbsminderungsrente. Bei einer möglichen Tätigkeit von drei bis sechs Stunden pro Woche, wird diese deutlich gekürzt.

Es kann schnell passieren, dass man längerfristig arbeitsunfähig wird. Diese Erfahrung haben viele Patienten beispielsweise während der COVID-19-Pandemie gemacht. Was in Bezug auf die Symptome wie eine Erkältung oder ein grippaler Infekt wirkte, entwickelte sich in einigen Fällen zum Long-COVID-Syndrom. Viele Betroffene wurden dadurch für lange Zeit arbeitsunfähig oder sogar berufsunfähig. Da die Krankheit schwierig zu diagnostizieren ist, kann es bis zur Bescheinigung der Berufsunfähigkeit dauern. Auch in diesen Fällen würden Sie vom Schutz einer BU mit Arbeitsunfähigkeits-Klausel und deren Leistungen profitieren.

Absicherung von Arbeitnehmern und Selbstständigen: Versicherung bei Arbeitsunfähigkeit

Für Arbeitnehmer ist es wichtig, bei der Absicherung gegen den Verdienstausfall in Fällen einer länger andauernden, ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit alle möglichen Versorgungslücken zu schließen:

  • Lohnfortzahlung Sind Sie Arbeitnehmer, haben Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf die Weiterzahlung Ihres Gehalts für sechs Wochen. Sie mussten dafür bis vor Kurzem lediglich den „gelben Schein“ vorlegen, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Dieser wird jedoch inzwischen von der Arztpraxis digital an Ihre Krankenversicherung und vom Versicherer an den Arbeitgeber weitergegeben.
  • Krankengeld Sobald Ihr Arbeitgeber nicht mehr zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist (ab der siebten Woche der AU), greift bei gesetzlich Versicherten das Krankengeld. Die Krankenkasse zahlt ihnen ein Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Bruttoeinkommens (höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens). Für viele Krankenversicherte bedeutet diese Versicherung gegen Arbeitsunfähigkeit bereits eine Versorgungslücke. Am größten ist diese bei höheren Einkommen. Das Krankengeld ist nämlich auf einen Betrag von 128,63 Euro brutto am Tag (Stand 2025) gedeckelt.
  • Und danach? Krankengeld wird für höchstens 72 Wochen gezahlt. Danach kommt die Krankenkasse nicht mehr für Ihren Lebensunterhalt auf. Idealerweise haben Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel, die dann bis zum Ende der Berufsunfähigkeit oder aber bis zum Rentenalter eine monatliche BU-Rente auszahlt.
  • Ansonsten können Sie zwar noch auf die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die sogenannte Erwerbsminderungsrente, hoffen. Diese ist aber bei den meisten Versicherten nicht gerade üppig – und noch dazu an die Bedingung geknüpft, dass Sie überhaupt keiner Arbeit mehr länger als drei Stunden pro Tag (bzw. 6 Stunden pro Tag bei halber Erwerbsminderungsrente) nachgehen können. Bekommen Sie keine Erwerbsminderungsrente, müssen Sie von Ihren Ersparnissen leben und können Bürgergeld beantragen, wenn diese aufgebraucht sind. Jedoch ist die Fortführung Ihres Lebensstandards allein auf dieser Basis sehr wahrscheinlich nicht möglich.

Selbstständige und Freiberufler haben weder Anspruch auf Lohnfortzahlung noch auf Krankengeld. Sie sollten zum einen ausreichend Rücklagen schaffen, um zumindest eine kurzfristige Pause ihrer Berufstätigkeit ausgleichen zu können. Zum anderen ist es für sie besonders wichtig, eine Absicherung zu schaffen, etwa in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige.

Wann ist eine BU mit AU-Klausel sinnvoll?

Sie empfiehlt sich für alle Arbeitnehmer, die sich neben der gesetzlichen Sicherung ihres Existenzminimums ihren Lebensstandard auch bei einer länger andauernden Erkrankung absichern wollen. Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung schließt die Lücke zwischen der Lohnfortzahlung und dem Eintritt der Berufsunfähigkeit. Besonders wichtig ist sie für gesetzlich krankenversicherte Selbstständige und Freiberufler, da sie abgesehen von der Möglichkeit, Bürgergeld zu beantragen, keine gesetzliche Absicherung haben.

Zudem bietet die Arbeitsunfähigkeitsversicherung zumindest für eine begrenzte Zeitspanne ein Stück Sicherheit. Für den Fall, dass Ihnen der für die Auszahlung einer BU-Rente erforderliche Grad der Berufsunfähigkeit (noch) nicht ärztlich bestätigt wird

So profitieren Sie von Ihrer BU mit AU-Klausel

Fallbeispiel: Die 18-jährige Antje Fischer hat 2023 ihre Berufsausbildung abgeschlossen und tritt ihre erste Facharbeiterstelle als Elektrikerin an. Sie entscheidet sich für eine BU-Rente von 1.500 Euro. Da sie sich schon früh um ihre Absicherung gekümmert hat, zahlt sie in unserem Tarif Premium-Plus 69,37 Euro im Monat.

Als sie im Herbst 2023 an einer Grippe erkrankt, geht der Arzt zunächst von einem simplen Infekt aus. Infolge der Erkrankung erholt sich Frau Fischers Immunsystem nur langsam und sie entwickelt Schädigungen des Herz-Kreislauf-Systems. Sie kann über ein Jahr lang nicht zur Arbeit gehen. Gut, dass sie mit einer BU mit AU-Klausel vorgesorgt hat. Nach einem halben Jahr erhält sie von uns nach Vorlage der AU-Bescheinigung die vereinbarte BU-Rente ausbezahlt, bis zum Ende ihrer Arbeitsunfähigkeit nach einem weiteren halben Jahr.

Wann zahlt die Arbeitsunfähigkeitsversicherung und wie lange?

Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung zahlt bei einer zusammenhängenden Krankschreibung über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten. Die Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit können bereits nach Ablauf von drei Monaten zusammenhängender Krankschreibung in Anspruch genommen werden, wenn der Arzt die Krankschreibung für weitere drei Monate ausstellt. Demnach ist es nicht notwendig, dass der Arbeitnehmer von Beginn an für sechs Monate krankgeschrieben wird.

Die Leistung ist auf den Zeitraum einer Arbeitsunfähigkeit von 24 Monaten befristet. Der Anspruch auf Rentenzahlung sowie der Beitragsbefreiung entsteht rückwirkend mit Ablauf des Monats, in dem die Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist.

Was zahlt die Arbeitsunfähigkeitsversicherung?

Wurde die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt, zahlt die Arbeitsunfähigkeitsversicherung eine Rente in Höhe der vereinbarten BU-Rente aus.

Dürfen sich Krankengeld und die Leistung der Arbeitsunfähigkeitsversicherung überschneiden?

Bei einer länger andauernden Erkrankung kann es dazu kommen, dass Sie gleichzeitig Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung und Leistungen Ihrer Arbeitsunfähigkeitsversicherung beziehen würden. Tatsächlich dürfen Sie in diesem Fall beide Leistungen beziehen. Dem Sozialgericht Trier zufolge dürfen die Leistungen aus einer AU-Versicherung mit BU nicht auf das Krankengeld angerechnet werden (Urteil vom 6. Oktober 2011, Az. S 1 KR 54/11).

Können Sie gleichzeitig Krankentagegeld und BU-Rente beziehen?

Etwas schwieriger ist die Lage, wenn Sie gleichzeitig eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung (BU mit AU-Klausel) und eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen des Krankentagegelds: Viele Versicherer schließen die Leistung aus, sobald die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Bezüglich der Leistung im Rahmen der AU-Klausel einer BU gibt es sehr unterschiedliche Regelungen. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Versicherer nach.

Arbeitsunfähigkeitsversicherung: zwei Fliegen mit einer Klappe durch eine BU mit AU-Klausel

Während eine kurzzeitige Arbeitsunfähigkeit meist noch keine größeren finanziellen Einbußen nach sich zieht, kann eine langfristige Erkrankung schnell zu Versorgungslücken führen. Mit einer AU-Klausel zur Berufsunfähigkeitsversicherung sichern Sie sich eine angemessene Versorgung, wenn bei einer länger andauernden Krankheit finanzielle Engpässe entstehen. Sie leistet, wenn Sie länger als ein halbes Jahr krank sind, aber (noch) nicht als berufsunfähig gelten. Je früher Sie mit einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung vorsorgen, desto günstiger können Sie sich gegen Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit versichern.

Individuelle Beratung und Begleitung durch unserer BU Team

Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung gilt als eher komplexe Vorsorgelösung. Deshalb stehen Ihnen bei uns bestens zur BU geschulte Ansprechpartner zur Verfügung, die Sie individuell beraten. Wir begleiten Sie über den Versicherungsantrag, gegebenenfalls bis zum Leistungsfall – selbstverständlich ohne Zusatzkosten. Eine Übersicht über unsere kompetenten BU-Berater und die Tarifwelt finden Sie auf unserer Website zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Häufige Fragen zur Arbeitsunfähigkeitsversicherung (BU mit AU-Klausel)

Was ist der Unterschied zwischen AU und BU?

Der entscheidende Unterschied ist der Prognosezeitraum. Bei einer Arbeitsunfähigkeit besteht die Aussicht auf eine Besserung in einem absehbaren Zeitraum. Eine Berufsunfähigkeit hingegen liegt vor, wenn Sie voraussichtlich längerfristig nicht in Ihrem Beruf arbeiten können.

Was versteht man unter Arbeitsunfähigkeitsrente?

Eine Arbeitsunfähigkeitsrente im engeren Sinne gibt es nicht. Es handelt sich um die Auszahlung der BU-Rente einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel im Falle der Arbeitsunfähigkeit.

Wann wird aus einer Arbeitsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeit?

Stellt der Arzt fest, dass eine Besserung Ihres Gesundheitszustands auf absehbare Zeit nicht wahrscheinlich ist, kann er die Berufsunfähigkeit feststellen. Dazu muss er Ihnen bescheinigen, dass die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate anhält und wenigstens 50 Prozent beträgt. Ab dem Zeitpunkt dieser Feststellung wird aus der Arbeitsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeit.

Wie melde ich die Arbeitsunfähigkeit bei der Versicherung?

Haben Sie eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, sollten Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich melden. Entscheidend ist das Attest, das die AU-Dauer von mindestens sechs zusammenhängenden Monaten aufweist. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, ob bestimmte Meldefristen einzuhalten sind.

Wie teile ich der Krankenkasse meine Arbeitsunfähigkeit mit?

Früher mussten Sie bei der Krankenkasse den „gelben Schein“, die vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, abgeben. Inzwischen ist dies nicht mehr erforderlich, weil die Ärzte verpflichtet sind, die AU-Daten elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln.