FAQ: Fragen zur Sterbegeldversicherung

Melanie - die Versicherungsberaterin der Hannoversche

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Sterbegeldversicherung. Ich stelle aber auch sehr gerne Kontakt zu meinen Kollegen her, falls Sie eine persönliche Beratung wünschen.

Die 5 häufigsten Fragen zur Sterbegeldversicherung

Die Höhe des Beitrags hängt von drei Faktoren ab: dem Eintrittsalter, der Höhe der Versicherungs­summe und der Beitragszahldauer. Beiträge können wahlweise bis zu einem Alter von 65 bis maximal 95 Jahren frei vereinbart werden. Je älter der Versicherte, je höher die Versicherungs­summe und je kürzer die Beitragszahldauer, desto höher sind auch die Beiträge für die Sterbegeld­versicherung. Wir empfehlen jedoch die Wahl eines laufenden Beitrags nur bis zum Alter von 75 oder sogar 65 Jahren, da so eine deutliche Ersparnis bei der insgesamt eingezahlten Beitragssumme erzielt wird! Dabei können Sie frei wählen, ob Sie monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen möchten.

Je schneller Sie uns informieren, desto schneller fließt das Geld aus der Sterbegeld­versicherung. Der Bezugsberechtigte (bzw. der Erbe) sollte der Hannoverschen den Tod des Versicherten also möglichst unverzüglich mitteilen. Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Versicherungsschein im Original
  • Amtliche Sterbeurkunde
  • Ausführliche ärztliche oder amtliche Bescheinigung über die Todesursache
  • Sofern die Versicherungsleistung von einem Erben beansprucht wird: einen Erbschein oder eine andere geeignete Urkunde zum Nachweis des Erbrechts

Liegen dem Versicherer alle Unterlagen vollständig vor, kann die Versicherung zügig, das heißt in der Regel schon innerhalb weniger Tage, ausgezahlt werden.

Das können Sie ganz alleine bestimmen. Wenn der Ehe- oder Lebenspartner als Bezugsberechtigter eingetragen werden soll, können Sie dies ganz bequem schon im Antrag angeben.

Ihren Bezugsberechtigten können Sie jederzeit ändern, indem Sie uns Namen und Geburtsdatum und ggf. die Verbindung zu der Person mitteilen (also zum Beispiel Tochter, Patenkind oder ein Freund).

Wir leisten nur in den wenigsten Fällen nicht – etwa, wenn eine bezugsberechtigte Person den Tod des Versicherten absichtlich herbeigeführt hat. Zudem können Leistungen bei einer Verletzung von Vertragspflichten oder einem Fehlverhalten im Versicherungsfall gekürzt werden. Im Falle eines Suizids der versicherten Person besteht der Leistungsanspruch nach Ablauf einer 3-jährigen Frist.

Nein. Ein entscheidender Vorteil der Sterbegeld­versicherung ist, dass die Leistungen einkommenssteuerfrei sind. Erst wenn Sie sich für eine Kündigung entscheiden und eine anteilige Leistung zum Rückkaufswert erhalten, werden die ausbezahlten Leistungen zu Lebzeiten einkommensteuerpflichtig. Mehr zum Thema Sterbegeld­versicherung & Steuern erfahren Sie in unserem Ratgeber

Allgemeine Fragen zur Sterbegeldversicherung

Leider nein. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung wurde das Sterbegeld im öffentlichen Gesundheitssektor im Jahr 2004 abgeschafft. Auch private Krankenversicherungen zahlen kein Sterbegeld mehr.

Das kommt darauf an, wie Sie Ihren letzten Gang ausgestalten möchten. Sinn einer Sterbegeld­versicherung ist es zunächst, die anfallenden Beerdigungskosten abzudecken. Diese liegen je nach Bestattungsart meist zwischen 5.000 und 10.000 Euro, weshalb sich auch die Höhe der Versicherungs­summe in diesem Bereich bewegen sollte. Soll auch die Grabpflege abgedeckt werden, ist die Versicherungs­summe entsprechend höher anzusetzen. Bei der Hannoverschen kann die Versicherungs­summe bis zu 25.000 Euro betragen. Die Mindest­versicherungs­summe beträgt 3.000 Euro.

Wir wissen: Ein Unfalltod kommt plötzlich und bedeutet einen drastischen Einschnitt für die Betroffenen. Nicht selten werden dann auch zusätzliche finanzielle Mittel benötigt, etwa für Reisekosten nach einem Unfall im Ausland oder Rechtsstreitigkeiten nach dem Unfallereignis. In den Tarifen Plus und Exklusiv verdoppelt sich die Versicherungs­summe im Fall des Unfalltodes. Das gibt Ihren Angehörigen viel zusätzliche Sicherheit, wenn Ihnen ein Unfall passieren sollte.

Jeder kann einmal in einen finanziellen Engpass geraten. Im Falle von Bürgergeld verlangen einige Sozialämter vom Versicherten, seine Sterbegeld­versicherung zum Rückkaufswert zu kündigen. Dies ist jedoch nach aktueller Rechtsprechung nicht verpflichtend, denn unabhängig von der eigenen Liquidität zählt die Sterbegeld­versicherung zum sogenannten Schonvermögen.

Mit der Flex-Option können Sie während der Laufzeit Ihren Versicherungsschutz ganz einfach anpassen. Erhöhungen und Reduktionen der Todesfallleistung auf maximal 25.000 Euro oder minimal von 3.000 Euro sind jederzeit möglich. Je nachdem wird auch Ihre Beitragshöhe angepasst.

Ja, Versicherungs­nehmer und versicherte Person können unterschiedlich sein. Als Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages benötigen wir nur die Unterschriften beider Personen. In diesem Fall ist der Online-Abschluss nicht ohne Unterschrift möglich, aber dennoch denkbar einfach. Unsere Kolleginnen und Kollegen stehen Ihnen gern telefonisch, per E-Mail oder im Chat helfend zur Seite.

Ja, bei Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert Ihrer Versicherung. Diesen können Sie Ihren Antragsunterlagen entnehmen.

Ja, der schnelle und nutzerfreundliche Online-Antrag führt Sie ohne Zeitverlust zum Versicherungsschutz, ganz ohne lästigen Papierkram und Wartezeit. Ist der Versicherungs­nehmer identisch mit der versicherten Person braucht es keine Unterschrift. Natürlich ist der gesamte Antragsprozess dennoch komplett sicher und immer auf Ihren Datenschutz bedacht.