Ratgeber

Sterbegeldversicherung & Steuer: Infos und Tipps

Um Ihre Angehörigen im Todesfall vor hohen finanziellen Belastungen zu bewahren, ist es für fast jeden sinnvoll, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Doch wie verhält es sich mit der Steuer? Muss das Sterbegeld einer Sterbegeldversicherung versteuert werden? Wann ist eine Sterbegeldversicherung steuerpflichtig und wann ist sie steuerfrei? Alle Informationen sowie verschiedene Tipps für Ihre jährliche Steuererklärung und den steuerlichen Bezug zur Sterbegeldversicherung finden Sie in diesem Beitrag.

Kann man Beiträge zur Sterbegeldversicherung steuerlich absetzen?

Ja, da die Sterbegeldversicherung im Kern einer Kapitallebensversicherung gleicht, wird sie vom Finanzamt auch als solche behandelt. Das bedeutet, dass die fortlaufenden Beiträge zur Sterbegeldversicherung steuerlich absetzbar sind.

Allerdings ist die Voraussetzung hierfür, dass der Vertrag bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurde und die Laufzeit mindestens zwölf Jahre beträgt. Für Verträge, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, können die Beiträge zur Sterbegeldversicherung in der Steuererklärung nicht mehr angegeben und steuerlich geltend gemacht werden. 

Wer darf die Beiträge zur Sterbegeldversicherung steuerlich geltend machen?

Nur der Beitragszahler kann die fortlaufenden Beitragszahlungen für eine Sterbegeldversicherung steuerlich geltend machen. Der Beitragszahler ist in der Regel auch der Versicherungsnehmer. 

Für den Fall, dass Beitragszahler und versicherte Person nicht ein und dieselbe Person sind, gilt auch hier: Nur der Beitragszahler kann die Beiträge zur Sterbegeldversicherung in der Steuererklärung angeben, die versicherte Person bzw. der Begünstigte in diesem Fall hingegen nicht.

Wie kann ich die Beiträge zur Sterbegeldversicherung in der Steuererklärung geltend machen?

Die Beiträge zur Sterbegeld­versicherung können Sie in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendung steuerlich geltend machen und bei der Veranlagung zur Einkommensteuer im Rahmen der Höchstbeiträge für Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 4 EStG) von der Steuer absetzen. Die Eintragung in der Steuererklärung erfolgt in der gleichnamigen Anlage “Vorsorgeaufwand” (im ELSTER Portal finden Sie weitere Informationen zur Anlage "Vorsorgeaufwand").

Was ist bei der Auszahlung einer Sterbegeldversicherung steuerlich zu beachten?

Die Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung unterteilen sich in private und betrieblich abgeschlossene Verträge. Ob die Auszahlung einer Sterbegeldversicherung zu versteuern ist, richtet sich danach, ob der Versicherungsnehmer den Vertrag privat oder betrieblich abgeschlossen hat.

Besteuerung einer privaten Sterbegeldversicherung

Die private Sterbegeldversicherung zählt zu den Kapitallebensversicherungen. Mit ihr spart der Versicherungsnehmer fortlaufend Kapital an, dass den Hinterbliebenen im Todesfall zur Verfügung steht. 
Im Leistungsfall, also nach dem Tod der versicherten Person, ist die Versicherungssumme aus der Sterbegeldversicherung nicht einkommensteuerpflichtig.

Tipp

Die Auszahlung aus der Sterbegeldversicherung sind einkommenssteuerfrei, sofern es sich hierbei um eine private Sterbegeldversicherung handelt.

Betriebliche Sterbegeldversicherung versteuern

Handelt es sich um eine Auszahlung einer Sterbegeldversicherung aus einer betrieblichen Altersvorsorge so ist die Zahlung im Rahmen der sonstigen Einkünfte zu versteuern. Für das Finanzamt bildet dieses Sterbegeld einen sogenannten Versorgungsbezug. Diese Zahlung ist somit lohnsteuerpflichtig. Allerdings fallen in diesem Fall keine Abzüge mehr für die Sozialversicherung an.

Spezialtipp: Steuern zahlen bei Auflösung oder Rückkauf einer Sterbegeldversicherung

Wer seine Sterbegeldversicherung auflöst beziehungsweise kündigt, muss den Gewinn ganz oder teilweise einkommensteuerpflichtig versteuern. Dabei gilt: Die Differenz zwischen den gezahlten Beiträgen und der Auszahlungssumme ist steuerpflichtig. 

Haben Sie noch weitere Fragen zur Sterbegeldversicherung? Dann ist ein Blick in unsere FAQs zur Sterbegeldversicherung mit Sicherheit hilfreich. Bei weiteren Fragen nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Fazit: Ist eine Sterbegeldversicherung steuerlich absetzbar?

Die Beiträge zur Sterbegeldversicherung zählen zu den Vorsorgeaufwendungen, die in der Steuererklärung geltend gemacht werden können - wenn der Vertrag vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurde und eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren hat. In diesem Fall können Sie sich jährlich einen Teil Ihrer gezahlten Steuern zurückholen.

Die Auszahlung der Versicherungssumme ist nur bei privaten Sterbegeldversicherungen steuerfrei.

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