Im Fall der Fälle ist sie der wichtigste Schutz überhaupt: Eine Risikolebensversicherung sichert die Angehörigen im Todesfall ab. Die Versicherungssumme kann zum Beispiel dafür sorgen, dass die Immobilie abbezahlt und die Ausbildung der Kinder finanziert werden kann. Mit der sogenannten Partner-Versicherung lässt sich Geld sparen, schließlich gilt hier ein Vertrag für zwei Personen gleichzeitig. Doch Vorsicht: Die Partner-Versicherung lohnt sich nur in ganz bestimmten Fällen. Bereit für eine genauere Erklärung? Dann los. Wir machen es auch so unkompliziert wie möglich.
Risikolebensversicherung im Fokus
Grundsätzlich gilt: Wenn zwei Partner sich gegenseitig absichern möchten, bestehen drei Möglichkeiten. Entweder, man schließt ganz klassisch zwei einzelne Verträge ab, man schließt zwei Versicherungen „über Kreuz ab“ – oder nur einen Vertrag für beide. Die Partner-Versicherung ist günstiger, ist aber nicht für jeden die optimale Lösung.
Die günstige: Partner-Versicherung
Bei der Partner- oder auch „verbundenen Risikolebensversicherung“ schließen zwei Menschen einen Vertrag ab, in dem beide sowohl die versicherte Person als auch der Bezugsberechtigte sind. Stirbt einer, fließt das Geld an den anderen.
Sie empfiehlt sich vor allem dann, wenn ein ganz bestimmtes Risiko abgesichert werden soll, etwa der Kredit für die eigene Immobilie. Doch es gibt auch einige Nachteile und Stolperfallen:
- Ist nur einer der beiden Partner Raucher, ist sie in aller Regel teurer als zwei einzelne Verträge.
- Sterben beide, wird die Summe nur einmal ausbezahlt – das kann im Fall der Fälle schnell zu wenig sein.
- Sie ist unflexibel: Einer Kündigung müssen beide Partner zustimmen und nach einer Trennung lässt sie sich nicht einfach ändern. Auch die Laufzeit oder die Höhe der Absicherung lassen sich im Nachhinein nicht mehr anpassen – egal, ob sich der Bedarf mit der Zeit ändert.
- Bei unverheirateten Paaren gilt ein Freibetrag von nur 20.000 Euro. Achten Sie deshalb darauf, dass beide Partner auch Versicherungsnehmer sind – ansonsten wird es teuer. Übrigens: Bei Verheirateten liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro.
Der "Steuertrick": Über-Kreuz-Versicherung
Mit dieser Variante fahren unverheiratete Paare eindeutig am besten. Der Trick liegt darin, dass jeweils ein Partner den anderen über seinen Vertrag absichert.
Die Vorteile im Überblick:
- Stirbt einer der Partner, fließt das Geld steuerfrei – schließlich ist der Bezieher des Geldes ja gleichzeitig Versicherungsnehmer.
- Die Verträge können flexibel gestaltet werden – etwa, wenn einer von beiden der Hauptverdiener ist und bei ihm oder ihr eine höhere Summe abgesichert werden soll.
- Sterben beide, zum Beispiel bei einem Unfall, fließt das Geld aus beiden Policen an die Hinterbliebenen. Das sorgt für ausreichenden Schutz.
Natürlich gibt es auch hier mögliche Nachteile. Zwei einzelne Verträge sind manchmal ein wenig teurer als die Partner-Variante – und nach einer Trennung muss man seinen Vertrag entweder kündigen oder auf die neue Lebenssituation hin anpassen.
Der Klassiker: Zwei einzelne Verträge
Flexibel, einfach, transparent: Zwei Partner schließen je einen eigenen Vertrag ab und machen den jeweils anderen zum Bezugsberechtigten. Das lohnt sich wegen des hohen Steuerfreibetrags von 500.000 Euro eigentlich nur bei verheirateten Paaren. Dafür haben beide Partner jederzeit volle Flexibilität: Sie können „ihren“ Vertrag jederzeit ändern oder kündigen. Und wenn beide sterben, sind die Hinterbliebenen natürlich auch hier doppelt abgesichert.
Unsere Absicherungsexperten unterstützen Sie gerne dabei, den optimalen Schutz für genau Ihre Lebenssituation zu finden. Wir sind gerne für Sie da!
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