Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Privathaftpflichtversicherung. Ich stelle aber auch sehr gerne Kontakt zu meinen Kollegen her, falls Sie eine persönliche Beratung wünschen.
Die fünf häufigsten Fragen zur Privathaftpflichtversicherung
Als Versicherungsnehmer sind Sie der Vertragspartner. Sie haben alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Die private Haftpflicht schützt aber nicht nur Sie. Mitversichert sind zum Beispiel:
- Ehegatten und -gattinnen, Lebenspartner und -partnerinnen oder nicht eheliche Lebenspartner und -partnerinnen in häuslicher Gemeinschaft,
- minderjährige Kinder, auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder,
- volljährige Kinder während der Erstausbildung (Ausbildung und/oder Studium), des freiwilligen Wehrdienstes, Bundesfreiwilligendienstes, sozialen oder ökologischen Jahres und während der Wartezeit vor Ausbildungs- oder Studienbeginn,
- Personen in vorübergehender häuslicher Gemeinschaft mit Versicherungsnehmer, zum Beispiel Eltern/Großeltern (auch im Altenpflegeheim), Au-pairs, minderjährige Übernachtungsgäste und
- im Haushalt tätige Personen.
- Mitversichert sind auch gegenseitige Ansprüche mitversicherter Personen untereinander für Personenschäden bis zur Versicherungssumme.
Übrigens: Die Single-Haftpflichtversicherung gilt natürlich nur für Sie allein. Änderungen Ihrer persönlichen Lebenssituation – z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Zusammenziehen mit dem Partner – sollten Sie deshalb immer direkt mitteilen. Der Tarif wird dann an Ihre neue Lebenssituation angepasst.
Jede private Haftpflichtversicherung enthält Ausschlüsse. Ausgeschlossen sind insbesondere:
- Schäden, die man selbst erleidet. Diese sind in der privaten Haftpflichtversicherung im Rahmen der Forderungsausfalldeckung jedoch mitversichert.
- vorsätzliche Schäden
- Schäden, die beim Gebrauch eines Fahrzeugs entstehen (Besonderheit bei geliehenen Fahrzeugen)
- Strafen und Bußgelder
Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Sie selbst oder mitversicherte Personen verursacht werden, sind versichert.
Entschädigt wird also beispielsweise, wenn Sie:
- fremde Gegenstände beschädigen,
- Ihnen anvertraute Schlüssel verlieren,
- als Fußgänger oder Inlineskater einen Verkehrsunfall verursachen oder
- als ehrenamtlicher Betreuer, der betreuten Person einen Schaden zufügen.
Ja. Die private Haftpflichtversicherung gilt auf der ganzen Welt. Der Auslandsaufenthalt in Europa ist dabei ohne zeitliche Begrenzung versichert, außerhalb Europas ist der Schutz auf bis zu 5 Jahre begrenzt. Die Kaution bei Schäden im Ausland beträgt bis zu 100.000 EUR. Des Weiteren ist auch der gelegentliche Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Kfz im europäischen Ausland in der Privathaftpflicht mitversichert – die sogenannte Mallorca-Police.
So wie Sie es wünschen. Der Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt unter der Voraussetzung, dass die erste Prämie bei Vorlage des Versicherungsscheines unverzüglich gezahlt wird. Versichert sind dann alle Schadenereignisse, die während der Laufzeit des Vertrages eintreten. Hier gilt: Der Vertrag ist zunächst für die beantragte und im Versicherungsschein festgesetzte Zeit abgeschlossen. Ihren Vertrag müssen Sie spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf in Textform kündigen, sonst verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr
Allgemeine Fragen zur Privathaftpflichtversicherung
Bei Vertragsabschluss:
- Entscheiden Sie sich je nach Lebenssituation für den passenden Tarif (Single, Familie, Single mit Kind/ern, Tarif 55+).
- Prüfen Sie genau, welchen Haftpflicht-Risiken Sie ausgesetzt sind. Lassen Sie sich dabei von unseren Mitarbeitern beraten.
- Stimmen die für die Risikobewertung notwendigen Angaben (zum Beispiel Bruttojahresmietwert bei der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, Art und Anzahl der gehaltenen Tiere bei der Tierhalter-Haftpflichtversicherung, Fassungsvermögen des Öltanks bei der Gewässerschadenversicherung)?
Nach Vertragsabschluss:
- Zahlen Sie bitte pünktlich den Beitrag, damit der Versicherungsschutz nicht unterbrochen wird.
- Melden Sie neue Risiken, die nach Vertragsabschluss entstanden sind, zum Beispiel, wenn Sie ein Haus bauen, einen Betrieb eröffnen oder sich einen Hund anschaffen.
- Vergessen Sie nicht, Änderungen Ihrer Anschrift mitzuteilen.
- Richten Sie alle Anzeigen und Erklärungen schriftlich an die VHV.
Das Halten zahmer oder wilder Kleintiere ist über die VHV Privathaftpflicht grundsätzlich eingeschlossen, dazu zählen neben Katzen z. B. auch Schlangen. Mitversichert ist auch die Haltung von bis zu 3 Schweinen, insgesamt 5 Schafen oder Ziegen und 15 Hühnern, Enten oder Gänsen. In EXKLUSIV sind darüber hinaus die Einfangkosten von wilden Kleintieren bis zu 10.000 EUR versichert. Wer einen Hund oder ein Pferd hält, muss eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.
Nebenberufliche Tätigkeiten
Wenn Ihr Jahresumsatz nicht mehr als 12.000 EUR beträgt, sind Schäden geschützt, die während dieser Tätigkeit entstehen. Zu den versicherten nebenberuflichen Tätigkeiten zählen: Flohmarkt- und Basarverkauf; Änderungsschneiderei und Handarbeiten; Zeitungs-, Zeitschriften- und Prospektzustellung sowie Botendienste; Annahme von Sammelbestellungen; Markt- und Meinungsforschung; Daten- und Texterfassung, Übersetzungen; Erteilung von Nachhilfe- und Musikunterricht oder Fitnesskursen; Vertrieb von Kosmetik, Haushaltsartikeln, Bekleidung, Schmuck, Kunsthandwerk oder eine Ausübung als Alleinunterhalter, Friseur, Fotograf oder Gärtner.
Ehrenamtliche Tätigkeiten
Ob Sie bei der freiwilligen Feuerwehr aktiv sind oder als gesetzlicher Betreuer ehrenamtlich helfen – genauso menschlich wie Ihr Engagement sind Fehler. Deuten Sie Krankheitssymptome falsch oder vergessen einen Arzttermin für die betreute Person, ersetzt Klassik-Garant den daraus entstehenden Schaden. Auch die betreute Person selbst ist dann automatisch mitversichert. Das macht das Helfen leichter.
Statitisch gesehen verursachen ältere Menschen weniger Haftpflicht-Schäden, daher können wir Ihnen ab dem 55. Lebensjahr einen günstigeren Beitrag anbieten. Dieser wird Ihnen im Tarifrechner automatisch anhand Ihres Geburtsdatums zugeschrieben.
Tipps im Schadensfall:
- Melden Sie jeden Schaden unverzüglich.
- Schildern Sie die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben, genau und wahrheitsgemäß.
- Es wird Versicherungsschutz für Ihr Verschulden geboten. Berichten Sie einfach, worin Sie Ihr Verschulden sehen.
- Leisten Sie ohne vorherige Abstimmung mit Ihrem Versicherungsgeber keine Zahlung an den Geschädigten. Überlassen Sie die Prüfung und Zahlung der VHV.
- Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie erlassenen Mahnbescheid und benachrichtigen Sie die VHV umgehend.
- Zeigen Sie der VHV sofort an, wenn gegen Sie gerichtlich ein Anspruch geltend gemacht wird, Prozesskostenbeihilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Das Gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweis-Sicherungsverfahrens.
Auch, wenn es sinnvoll wäre: Es ist gesetzlich keine Pflicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ca. 20 Prozent der Deutschen haben keine Privathaftpflichtversicherung. Bedeutet: Wiederfährt Ihnen ein Schaden, für den der Verursacher nicht aufkommen kann (weil er zum Beispiel keine Haftpflichtversicherung hat), bleiben Sie auf dem Schaden sitzen - es sei denn, in Ihrer eigenen Privathaftpflicht ist eine Forderungsausfalldeckung enthalten. Dann kommt Ihre eigene Privathaftpflichtversicherung für den Schaden auf.
Bei der VHV ist Folgendes enthalten:
- Forderungsausfalldeckung bei gerichtlicher Geltendmachung inkl. Schäden durch Vorsatz, Tiere und Kfz
- Schadenersatz-Rechtsschutz bei Forderungsausfall bei Schäden ab 2.500 EUR in Klassik-Garant Exklusiv
Die Best-Leistungs-Garantie kann in Klassik-Garant Exklusiv hinzu gewählt werden und bringt Ihnen zusätzliche Leistungen:
Wann immer Sie bei einer Versicherung am deutschen Markt eine Leistung im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht als Privatperson sehen – mit der Best-Leistungs-Garantie sind Sie sicher, immer automatisch die bestmöglichen Leistungen zu erhalten.
Die Best-Leistungs-Garantie enthält eine Opferhilfe: Sollten Sie z. B. als Radfahrer oder Fußgänger im Straßenverkehr einen Personenschaden erleiden, bei dem der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht, begleichen wir den Schaden.
Sie erstattet abweichend von der gesetzlichen Haftung auf Wunsch des Versicherungsnehmers zum Neuwert. Dies gilt sowohl für eigene als auch für fremde beschädigte Sachen bis 10.000 Euro und wenn der Gegenstand maximal 12 Monate alt ist.
Wenn Sie Fragen zu den Produkten haben oder allgemein mehr über die Leistungen der VHV erfahren wollen, rufen Sie gern unter folgender Telefonnummer an:
- Wenn Sie noch keinen Vertrag abgeschlossen haben: 0511 907 8811
- Wenn Sie bereits Kunde bei der VHV sind: 0511 655 05030
Wir sind von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr für Sie erreichbar.