Ratgeber

Ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?

Melanie - die Versicherungsberaterin der Hannoversche

Gut, dass Sie sich mit der Frage beschäftigen! Wenn Sie berechnen wollen, wie teuer die Risikolebensversicherung für Sie ist, klicken Sie hier.

Eine Risikolebensversicherung ist sinnvoll, wenn Sie das, was Ihnen im Leben wichtig ist, für den Fall Ihres Todes finanziell absichern möchten: seien es Angehörige wie Partner oder Kinder – oder auch ein Geschäftspartner im gemeinsamen Unternehmen.

In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, in welchen Situationen eine Risikolebensversicherung sinnvoll ist und wann eher nicht.

Für wen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?

Beginnen wir mit den Grundlagen: Die Risikolebensversicherung bietet zwei Formen der finanziellen Absicherung für den Fall des Todes. Den Hinterbliebenenschutz, bei welchem die Familie abgesichert wird, wenn das Gehalt des Hauptverdienenden wegbricht, und die Kreditabsicherung. Bei letzterer erhält direkt der Kreditgeber, meistens eine Bank, die Auszahlung im Todesfall. Aber auch das entlastet im Leistungsfall die Familie – diese muss neben der Belastung durch den Verlust einer geliebten Person nicht noch die Raten für den Kredit bedenken. 

Um nun zu bestimmen, ob Sie den Versicherungsschutz einer Risikolebensversicherung brauchen, beginnen Sie am besten mit den folgenden zwei Fragen:

  1. Wenn Ihr Einkommen unvorhergesehen durch einen plötzlichen Todesfall wegbricht, welche finanziellen Belastungen entstehen dann für diejenigen, die von Ihnen abhängig sind?

  2. Kann der Verlust Ihres Einkommens sicher über mehrere Monate hinweg ausgeglichen werden, beispielsweise durch andere Einnahmen?

Grundsätzlich ist eine Risikolebensversicherung für folgende Personengruppen sinnvoll:

  • Familien, Paare und Alleinerziehende
  • Immobilienkäufer und Bauherren
  • Geschäftspartner

Nicht sinnvoll ist eine Risikolebensvorsorge für Alleinstehende und nur eingeschränkt sinnvoll ist sie für Paare ohne Kinder – und für diejenigen, die eine Altersvorsorge suchen, aber dazu später mehr.

Die Risikolebensversicherung: Sinnvoll für Familien und Paare

Es gibt viele Formen der Familie und unabhängig der rechtlichen Situation, hängt es vor allem vom persönlichen Empfinden ab, wer zur eigenen Familie gehört und wer nicht. Daher haben wir die Familie aufgeteilt in Familien, in welcher eine Person für das Haupteinkommen sorgt, dann in verheiratete und unverheiratete Paare mit Kindern und zuletzt Paare ohne Kinder.

Für den Hinterbliebenenschutz lohnt sich eine Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme. Sie errechnen dabei im Voraus, wie viel Geld Ihr Kind bzw. Ihre Kinder benötigen, bis sie volljährig sind, oder wie viel Geld Ihr Partner oder Ihre Partnerin benötigt, bis alle finanziellen Lücken geschlossen sind und das eigene Einkommen ausreicht.

Bei unverheirateten Paaren und Paaren, die möglichst wenig Erbschaftsteuer auf die Auszahlung leisten möchten, ist eine Über-Kreuz-Risikolebensversicherung sinnvoll. 

Bei verheirateten Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften kommt auch eine Partner-Risikolebensversicherung infrage.

Verheiratete Paare mit Kindern

Ein Kind bedeutet Verantwortung. Nicht nur im Sinne der Erziehung, sondern auch im finanziellen Sinne: Ein Kind muss ein Dach über dem Kopf und Essen auf dem Tisch haben, muss eingekleidet und für die Schule ausgestattet werden. Während Erwachsene finanzielle Engpässe bewältigen können, indem sie mehr arbeiten, ihre Ausgaben anders planen oder einen Antrag auf staatliche Leistungen stellen, sind Kinder vollständig von Eltern, Erziehungsberechtigten oder Vormündern abhängig.

Umso wichtiger ist es, dass Kinder finanziell abgesichert sind, sollte ein Erziehungsberechtigter vorzeitig und plötzlich versterben. Auch wenn beide Elternteile gleich oder ähnlich zum Haushaltseinkommen beitragen: Die Waisenrente ist auch in diesem Fall nur eine kleine finanzielle Erleichterung und kann eine Versorgungslücke nicht schließen.

Unverheiratete Paare – mit und ohne Kinder

Für unverheiratete Paare und nicht eingetragene Lebenspartner ohne Kinder ist eine Risikolebensversicherung bedingt sinnvoll. Denn wenn Sie nicht verheiratet sind, hat beim Tod eines Partners der andere keinen Anspruch auf eine Witwer- oder Witwenrente. Das heißt, dass die ohnehin auftretende finanzielle Versorgungslücke noch größer wird, da es nicht einmal diese Leistung vom Staat gibt.

Insbesondere wenn noch Kinder im Spiel sind, ist eine Risikolebensversicherung aber zu empfehlen. Zwar gibt es auch für Kinder unverheirateter Personen eine Halb- oder Vollwaisenrente, diese fällt allerdings gering aus und kann nicht das Einkommen des Partners ersetzen. Mit einer Risikolebensversicherung können Sie Ihren Partner oder Ihre Partnerin und Ihr Kind also finanziell absichern, ohne von der klassischen Eheschließung abhängig zu sein.

Das oben genannte gilt auch, wenn Sie mit dem anderen Elternteil Ihres Kindes nicht in einer Liebesbeziehung stehen und sich in einer Co-Elternschaft befinden: Auch in diesem Fall möchten Sie natürlich dafür sorgen, dass Ihr Kind gut versorgt ist, wenn Ihnen ein plötzliches Unglück widerfährt.

Paare ohne Kinder

Für kinderlose Paare ist eine Risikolebensversicherung nur dann sinnvoll, wenn einer der beiden Partner vom anderen finanziell abhängig ist. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn eine Person den Hauptverdienst erbringt und die andere Person als Hausmann oder Hausfrau tätig oder beispielsweise berufsunfähig ist. Bricht dann der Hauptverdienst weg und es gibt keine anderweitige Absicherung (wie bspw. eine Berufsunfähigkeitsversicherung), so ist die Witwen- oder Witwerrente auch hier bei weitem nicht ausreichend, um die anfallenden Kosten zu decken.

Die Risikolebensversicherung: Besonders sinnvoll für Alleinerziehende

Alleinerziehende nehmen eine Sonderrolle in unserer Betrachtung ein, denn sie tragen die gesamte Verantwortung für ihre Kinder allein. Denn was passiert, wenn diesen Alleinerziehenden etwas zustößt? Genau aus diesem Grund ist eine Risikolebensversicherung für Alleinerziehende besonders wichtig. 

Bei der Wahl der Versicherungssumme für eine Risikolebensversicherung sollten Alleinerziehende sich stets fragen: Wie viel Geld braucht mein Kind bzw. meine Kinder bis sie finanziell auf eigenen Beinen stehen können? Braucht mein Kind finanzielle Unterstützung in der Ausbildung oder im Studium? Wie sind die Pläne meines Kindes für die Zukunft? Im Zweifel sollten Sie sich immer für eine höhere Versicherungssumme entscheiden.

Jetzt fragen Sie sich vielleicht: Wie kommt das Geld im Todesfall zu meinem Kind, wenn es noch nicht 18 Jahre alt ist? Kann eine Risikolebensversicherung überhaupt an Minderjährige ausgezahlt werden? Die Antwort lautet: Nein, eine Auszahlung einer Lebensversicherung an Minderjährige ist nicht möglich. Sie können jedoch trotzdem als Bezugsberechtigte eingesetzt werden. Es sollte gleichzeitig ein Vormund benannt werden, für den Fall, dass das Kind zum Zeitpunkt Ihres Todes noch nicht volljährig sein sollte. Sonst könnte es zu einer Verzögerung der Auszahlung kommen, bis das Gericht einen Vormund bestimmt hat. Oder das Gericht bestimmt einen Vormund, den Sie sich nicht für Ihr Kind wünschen.

Achten Sie beim Abschluss einer Risikolebensversicherung für Alleinerziehende zudem auf eine Nachversicherungsgarantie, wie sie bei der Hannoversche in den meisten Tarifen enthalten ist. So bleiben Sie flexibel, sollte sich die Lebenssituation Ihres Kindes ändern - wie bei der Aufnahme eines Studiums. 

Doch gibt es Fälle, in denen eine Risikolebensversicherung für Alleinerziehende nicht sinnvoll ist? Beendet Ihr Kind bereits die Ausbildung, steigt ins Arbeitsleben ein und ist finanziell unabhängig? Dann ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung nicht sinnvoll, denn Ihr Kind ist bereits finanziell abgesichert. Hier ist die Investition in andere Versicherungsarten sinnvoller. Wir beraten Sie gern dazu!

Die Risikolebensversicherung: Sinnvoll für Immobilienkäufer, Bauherren und bei Darlehen

Nehmen Sie einen Kredit auf, weil Sie ein Haus kaufen oder bauen möchten, sprechen die Banken oftmals direkt eine Restschuldversicherung (also eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme) an. Eine solche ist zur Absicherung des Kredits immer sinnvoll. Dabei profitieren beide Seiten: Sie können sich sicher sein, dass für die Ratenzahlungen des Kredites auch nach einem plötzlichen Todesfall vorgesorgt ist und die Hinterbliebenen sich damit nicht befassen müssen. Die Banken wiederum haben eine Garantie, dass in jedem Fall die Raten bezahlt werden.

Für die Absicherung der Tilgung eines Kredits sollten Sie die Versicherungssumme an den Tilgungsplan anpassen. Die Versicherungssumme fällt dann entsprechend der Restschuld, sodass Sie nur das versichern, was notwendig ist. Hier ist vor allem die Rede von großen Summen wie bei einer Baufinanzierung. (Bei kleineren Krediten, wie beim Kauf eines Autos, ist eine linear fallende Versicherungssumme sinnvoll.)

Tipp

Achten Sie darauf, dass Sie eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme wählen, keine Ratenschutzversicherung oder ähnliches. Von Letzterem raten Verbraucherschützer immer wieder ab. Leider wird eine Ratenschutzversicherung auch oft unter dem Namen Restschuldversicherung verkauft.

Die Risikolebensversicherung: Sinnvoll für Geschäftspartner

Gründen mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen, dann ist das Bestehen der neuen Firma nicht nur von der Arbeitskraft abhängig, sondern auch von dem Vermögen, das investiert wird. Tritt ein plötzlicher Tod eines Geschäftspartners ein, kann das die Insolvenz des neuen Unternehmens bedeuten. Um daher das gemeinsame Unternehmen zu sichern, bietet es sich an, dass die Geschäftspartner eine Über-Kreuz-Risikolebensversicherung abschließen. 

Ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll als Altersvorsorge?

Nein. Wer eine private Altersvorsorge benötigt, für den ist die Risikolebensversicherung nicht passend. Im Gegensatz zu einer Kapitallebensversicherung wird kein Kapital angespart und angelegt, sodass es keine Rente oder ähnliches gibt. Bei der Risikolebensversicherung gibt es nur die einmalige Auszahlung der Todesfallsumme. Läuft der Vertrag aus, weil die Laufzeit beendet ist, gibt es keine Leistung.

Wann ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung sinnvoll?

Da es bei der Risikolebensversicherung eine Gesundheitsprüfung und die Einschätzung von Vorerkrankungen und Hobbys gibt, ist ein möglichst frühzeitiger Abschluss sinnvoll. Denn vom jungen Alter, einer guten Gesundheit und einer längeren Laufzeit des Vertrags profitieren Sie als Versicherungsnehmer durch langfristig niedrigere Beiträge der Versicherung!

Tipp

Achtung: Bitte beantworten Sie die Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß! Es ist korrekt, dass Vorerkrankungen, Übergewicht oder der Status als Raucher zu höheren Beiträgen führt. 

Allerdings kann der Versicherer im Leistungsfall die Auszahlung der Todesfallsumme verweigern und den Vertrag für nichtig erklären, wenn sich herausstellt, dass die Antworten auf die Gesundheitsfragen nicht korrekt sind. Das gilt nicht nur für die Risikolebensversicherung, sondern für jede Versicherung mit Gesundheitsprüfung!

Die Risikolebensversicherung: Sinnvoller und günstiger Hinterbliebenenschutz

Als Fazit lässt sich also sagen, dass eine Risikolebensversicherung für all jene sinnvoll ist, die Ihre Hinterbliebenen vor einer finanziellen Versorgungslücke schützen wollen. Ob Hauptverdiener oder Hauptverdienerin, Familien mit Kindern oder Geschäftspartner: Bei einem Todesfall sind die Hinterbliebenen und Angehörigen genug belastet, da müssen nicht noch finanzielle Sorgen zusätzlich auf ihnen lasten.

Durch die Zweckgebundenheit, nämlich eben den Versicherungsschutz für die Hinterbliebenen, ist die Risikolebensversicherung auch so günstig: Es gibt keinen Kapitalaufbau zur Altersvorsorge, was bedeutet, dass die Beiträge der Versicherung niedriger sind als beispielsweise bei einer Kapitallebensversicherung. 

Und letztlich sind die Tarife unserer Risikolebensversicherung sogar ziemlich flexibel. Sie können eine Dynamik im Vertrag vereinbaren, die die Inflation mit berücksichtigt. Mit der in fast allen Tarifen enthaltenen Nachversicherungsgarantie können Sie die Todesfallleistung bei Geburt eines Kindes, Hochzeit und oder anderen Ereignissen erhöhen. Und bei Zahlungsschwierigkeiten gibt es bei der Hannoversche eine ganze Bandbreite von Möglichkeiten – die Kündigung einer Risikolebensversicherung ist bei uns als Anbieter nur in den seltensten Fällen vonnöten.

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