Jeder braucht sie, doch nicht jeder kann oder will den kompletten Beitrag zahlen: Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein unverzichtbarer Schutz für alle Berufstätigen, die auf ihr monatliches Einkommen angewiesen sind. Da dieser Versicherungsschutz im Fall der Fälle den regelmäßigen Gehaltsfluss ersetzt, ist er folgerichtig nicht ganz günstig zu haben. Vor allem, wenn man erst im vorgerückten Alter abschließt, einen besonders riskanten Beruf ausübt oder signifikante Vorerkrankungen mitbringt. Klar, dass die Frage aufkommt, wie sich die Beiträge senken lassen. Hier gibt es interessante Optionen, die aber nicht ganz ohne Einschränkungen zu haben sind. Wir klären einmal auf.
Wie lassen sich die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung senken, ohne dass man seinen Versicherungsschutz gefährdet?
Die mit Abstand beste Variante liegt im möglichst frühen Abschluss. Je jünger man in den Vertrag einsteigt, desto niedriger sind die monatlichen Beiträge – und zwar das ganze Leben lang. Neben kostengünstigeren Beiträgen durch einen frühen Einstieg profitieren jüngere Kunden häufig davon, dass sie in der Regel weitgehend frei von gesundheitlichen Einschränkungen oder Vorerkrankungen sind – ein wesentlicher Faktor bei der Antragsstellung.
Was aber, wenn man den idealen Zeitpunkt schon verpasst hat? Ganz egal, ob man als Büroarbeiter oder in einem körperlich fordernden Beruf tätig ist: Im Schnitt wird jeder Vierte im Laufe seines Lebens berufsunfähig*. Die Ursachen dafür sind so vielfältig wie das Leben selbst: Krankheiten, Unfälle und Missgeschicke im Haushalt und in der Freizeit oder immer öfter auch starke psychische Belastungen können dafür sorgen, dass man nicht an den Arbeitsplatz zurückkehren kann.Häufig für eine lange Zeit – manchmal sogar für immer.
Drei Möglichkeiten stehen zur Wahl
Eine gute Alternative, sich günstiger abzusichern, ist der Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung. Sie leistet bei Verlust von bestimmten Grundfähigkeiten wie Gehen, Treppensteigen oder Autofahren und empfiehlt sich für alle, bei denen die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung höher ausfallen – etwa aufgrund des ausgeübten Berufs oder wegen schwerwiegender Vorerkrankungen. Sie bietet zwar weniger Rundum-Schutz als die Berufsunfähigkeitsversicherung, ist dafür aber deutlich günstiger und ergänzt die gesetzlichen Erwerbsminderungsleistungen für diejenigen, die aufgrund ihrer geleisteten Berufstätigkeit Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente erworben haben. Wann eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung für Sie noch eine Option ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Top-Tricks: Endalter und Rentenhöhe
Die beiden deutlich weniger bekannten Möglichkeiten liegen in den Faktoren „Endalter“ und „Rentenhöhe“. Beide haben einen enormen Einfluss auf die Beiträge. Schon kleine Veränderungen an diesen Parametern können erstaunliche Effekte auf die monatlichen Beiträge erzielen. Am besten probiert man das bei uns im Rechner einfach mal selbst aus, zum Beispiel mit den Endaltern 63, 65 und 67 Jahren. Das gleiche gilt für die Höhe der „BU-Rente“: Wer meint, jeden Monat mit 200 Euro weniger auszukommen, kann auch darüber seine Absicherungskosten senken. Bei allen rechnerisch möglichen Anpassungen sollte man aber grundsätzlich darauf achten, den Absicherungszeitraum mit Bedacht und im eigenen Interesse zu wählen. Als Faustregel gilt dabei: Ein Versicherungsschutz bis zum Renteneintritt ist unbedingt empfehlenswert.
Einfach mal alles probieren
In der weit überwiegenden Anzahl von Fällen ist unsere Prüfung spätestens jetzt zu Ende. Die Rente fließt wie vereinbart jeden Monat. Nur in wenigen Fällen kommen wir zu dem Schluss, dass keine ausreichende Berufsunfähigkeit vorliegt. Dann müssen wir unserem Versicherungsnehmer mitteilen, dass wir gedenken, abzulehnen.
In diesem Moment greift ein weiteres Sicherheitsnetz für unsere Kunden. Jeder Versicherte hat bei der Hannoversche die Chance, sich an eine Verbraucherschutz-Organisation seiner Wahl zu wenden. Hier kann er sich eine weitere, unabhängige und qualifizierte Einschätzung geben lassen. Wir tragen dabei bis zu 75 Prozent und bis zu 500 Euro der entstehenden Kosten.
Weicht die Bewertung der Verbraucherschützer von unserer ab, prüfen und entscheiden wir noch einmal neu. Sind alle Prüfer der Meinung, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt, können wir leider auch keine Rente bewilligen.
Vorsicht ist geboten
Das Problem liegt auf der Hand: Sobald der Leistungsfall eingetreten ist, ist man auf die monatliche Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung auch angewiesen. Schließlich fließt kein Geld mehr aus der Erwerbsarbeit auf das Konto. Wer also zum Beispiel am Anfang an der Rentenhöhe „gespart“ hat und dann doch schon relativ früh berufsunfähig wird, muss die gesamte Zeit bis zum gesetzlichen Renteneintritt jeden Monat mit einer tendenziell zu niedrigen Summe auskommen. Und wer das Rentenalter zu niedrig angesetzt hat, muss die Jahre zwischen Leistungsende und gesetzlicher Rente irgendwie finanziell überbrücken. Ganz ungefährlich ist die Spielerei mit den Haupt-Parametern also nicht. Wer nicht auf den kompletten Schutz verzichten kann, sollte vermutlich lieber die höheren Beiträge zahlen.
Welchen Fehler man auf keinen Fall machen darf
Eine vermeintliche Chance, die Beiträge niedriger zu gestalten, mögen manche darin sehen, bei Antragstellung ein Auge zuzudrücken – und zum Beispiel Vorerkrankungen zu „vergessen“. Doch davor muss dringend abgeraten werden: Wer bei der Antragstellung auf gewissenhafte Angaben verzichtet, gefährdet seinen gesamten Versicherungsschutz. Im Fall der Fälle fliegt der Schwindel auf und es fließt weder Geld aus der Erwerbsarbeit noch von der Versicherung. Dann wird es für die Betroffenen tatsächlich bitter.
Unsere fachkompetenten Berufsunfähigkeitsversicherung-Lotsen sind gerne für Ihre Fragen da und rechnen gemeinsam mit Ihnen das bestmögliche „Testsieger-Paket“ aus. Suchen Sie sich einfach online Ihren persönlichen Lotsen aus und nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns darauf, Sie kompetent abzusichern!