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Ja, ich will!

In Vorfreude auf die Hochzeitssaison 2019 ist der Januar bereits mit Fachmessen rund ums Thema Heiraten gestartet. Allen Paaren, die sich dieses Jahr trauen lassen, stellen sich immer dieselben Fragen: In welchem Rahmen wollen wir heiraten? Wann und wo sollen die Feierlichkeiten stattfinden? Wen laden wir ein? Und besonders wichtig: Wie soll das Brautkleid aussehen? Eine wesentliche Frage aber geht im Planungstrubel häufig unter; Wie organisieren wir unsere gemeinsamen Finanzen? Eine Kernfrage, denn mit der Hochzeit treten hierzulande schließlich besondere Steuervorteile und finanzielle Entlastungen in Kraft.

Ja, ich will! Erst die Hochzeit, dann die Versicherungen

"Drum prüfe, wer sich ewig bindet..."
Mit der Hochzeit beginnt ein neuer Lebensabschnitt und bedingt Veränderungen in vielen Bereichen

Wer mit dem Jawort den Bund der Ehe eingeht, hat sich ganz offiziell für ein Leben mit dem Partner entschieden. Die Freude über den Start in eine gemeinsame Zukunft steht am Tag der Hochzeit zu Recht im Vordergrund. Dieser besondere Anlass wird von den meisten mit ausgelassenen Feierlichkeiten begangen und im Vorfeld penibel geplant. Sobald der Termin steht, nimmt das Organisationskarussell kräftig an Fahrt auf: Einladungskarten, Hochzeitsmenüs, Gästelisten und Flitterwochen müssen geplant werden, von der Wahl des Brautkleides ganz zu schweigen.

Nur wenige Paare haben dabei schon die Auswirkungen der Hochzeit auf die gemeinsame finanzielle Zukunft vor Augen. Denn auch, wer sich gegen einen gemeinsamen Familiennamen entscheidet – heute gängige Praxis – muss seine Finanz- und Vorsorgesituation im eigenen Interesse überdenken. Zum einen, um Gelder einzusparen, zum anderen, um von einem optimalen Versicherungsschutz zu profitieren.

"Wer den Pfennig nicht ehrt..."
Eine frühzeitige Planung spart bares Geld

Neben der Festlegung der Steuerklassen und der Ausschöpfung von steuerlichen Vorteilen für Ehegatten gebührt dem Thema Versicherungen ein besonderes Augenmerk. So muss eine Namens- oder Adressänderung stets der Versicherung mitgeteilt werden.

Doppelte Versicherungen, wie beispielsweise Hausrats-, Privathaftpflicht-, Rechtsschutz-, Kfz- oder Auslandskrankenversicherungen können unkompliziert zusammengelegt werden. Bei Eheschließung besteht nämlich außerordentliches Kündigungsrecht.

Ist einer der Partner gesetzlich krankenversichert, kann sich sein Partner kostenlos über ihn mitversichern. Voraussetzung: Er arbeitet gar nicht oder lediglich auf 450-Euro-Basis.

"Taten sagen mehr als Worte..."
Mit der Hochzeit übernehmen Paare Verantwortung – füreinander und für eine potenzielle Familie

Einen Fokus sollten Ehepartner auf Vorsorgelösungen legen, die im Zuge der Eheschließung oder Familienplanung erst sinnvoll werden. So zum Beispiel die Hinterbliebenen-Vorsorge in Form einer Risikolebensversicherung mit dem Zweck, Angehörige im Fall des eigenen Todes vor dem finanziellen Ruin zu schützen.

Empfehlenswert ist eine Risikolebensversicherung nicht nur für junge Ehepaare und Familien, Hauptverdiener und Selbstständige, sondern auch für Kreditnehmer, zum Beispiel mit dem Erwerb einer Immobilie. Denn mit der Versicherungssumme, die im Todesfall ausgezahlt wird, können neben den Lebenshaltungskosten auch andere laufende Ausgaben wie Kreditraten aus einer Immobilienfinanzierung bezahlt werden.

Für Ehepaare mit Kindern ist die Über-Kreuz-Risikolebensversicherung besonders sinnvoll. In diesem Fall versichert der eine jeweils das Leben des anderen in zwei Verträgen. Stirbt einer der beiden, wird die Versicherungssumme ausgezahlt und der zweite Vertrag bleibt bestehen. Versterben beide Partner, wird die Versicherungssumme zweimal an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Ein weiterer Vorteil: Es fällt keine Erbschaftssteuer an.

"Ja, ich will...
... eine Arbeitskraftabsicherung!"

Eine frühzeitige Absicherung gegen andere kalkulierbare Risiken, wie beispielsweise die Berufsunfähigkeit, ist ebenfalls empfehlenswert für alle, die auf ihr Einkommen angewiesen sind. Denn rein statistisch gesehen ist jeder Vierte von dem potenziellen Risiko einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit, Unfall oder Invalidität betroffen.

Die Ursachen reichen dabei von psychischen Erkrankungen (31 Prozent) über Skelett- und Rückenerkrankungen (21 Prozent) sowie Krebs (16 Prozent) bis hin zu Unfällen (9 Prozent) und Herz-/Gefäßerkrankungen (8 Prozent).*

Versicherungsnehmer profitieren deshalb von niedrigeren monatlichen Beiträgen, wenn sie bei Eintritt in die Berufsunfähigkeitsversicherung unter 35 sind und keine Vorerkrankungen haben. Übrigens, wer bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, kann die Hochzeit nutzen, um den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Hier greifen bei vielen Versicherern, so auch bei der Hannoverschen, die sogenannten Erhöhungsgarantien zu besonderen Lebensereignissen wie Geburt, Hausbau oder eben die Eheschließung.

"Alte Liebe rostet nicht..."

Dass der Heiratswunsch hierzulande ungebrochen hoch ist, zeigt ein Blick auf die Statistik: Von der Mehrheit der befragten Deutschen, die die Bereitschaft für eine Heirat haben (63 Prozent), ist rund die Hälfte sicher, dass sie auf jeden Fall heiraten möchte (30 Prozent).

Für die andere Hälfte (33 Prozent) gilt als Einschränkung, dass sie den geeigneten Partner findet.** Paare, die ihre Liebe mit dem Jawort besiegeln, sollten ihre gemeinsame Lebenssituation frühzeitig überdenken, damit dem gemeinsamen Glück so wenig wie möglich im Wege steht.

Aber auch für Paare, die schon längere Ehejahre miteinander verbracht haben, lohnt ein prüfender Blick auf die Vorsorgesituation und möglicherweise deren Anpassung. Denn, auch das zeigt die Statistik, mit 90 Prozent würde die überwältigende Mehrheit der Deutschen ihren jetzigen Partner noch einmal heiraten. *** Ein Hoch auf die Liebe!

 

Sie haben noch Fragen?

Unsere Absicherungsexperten unterstützen Sie gerne dabei, den optimalen Schutz für genau Ihre Lebenssituation zu finden. Wir sind für Sie da – suchen Sie einfach Ihre bevorzugte Kontaktmöglichkeit  aus.

*Quelle: MORGEN & MORGEN GmbH, 4/2017

**Quelle: statista, 2017

***Quelle: statista, 2017

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