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Auf der Überholspur: Pedelecs und E-Bikes

Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, stellt immer häufiger fest, dass viele Radfahrer schnell und mühelos vorbeirasen. Beim genaueren Hinschauen stellt man fest, dass diese Fahrräder meistens mit einem Motor ausgestattet sind. Hierbei handelt es sich um ein Elektrofahrrad. Eine Form davon ist das sogenannte „Pedal Electric Cycle“, oder auch „Pedelec“.

Auf der Überholspur: Pedelecs und E-Bikes

Wo ist der Unterschied zwischen Pedelec und E-Bike?

Ein Pedelec sieht aus wie ein Fahrrad und gilt laut Gesetz auch als solches. Der Pedelec-Fahrer kann sich, im Unterschied zum normalen Fahrrad, aber von einem Elektromotor unterstützen lassen. Dieser Motor hat eine Kraft von bis zu 250 Watt und kann während des Tretens eine Geschwindigkeit von 25 km/h erzeugen. Wer noch schneller fahren möchte, ist auf die eigene Kraft angewiesen. Wie sehr man von dem Motor unterstützt werden möchte, kann in mehreren Stufen eingestellt werden und ist von der Pedalkraft oder der Trittsequenz des Radfahrers abhängig.

Ein E-Bike kommt an sich ohne Pedalunterstützung durch den Radfahrer aus, hier genügt ein Knopfdruck, um die Motorleistung zu nutzen und flotter voranzukommen. Allerdings bedingt dieses System, dass bereits ab einer Leistung von sechs Kilometern pro Stunde, eine Zulassungspflicht besteht. Im Gegensatz zum Pedelec ist hierfür ein Mofaführerschein und ein Versicherungskennzeichen notwendig.

Tatsächlich ist im Allgemeinen der Begriff E-Bike gebräuchlicher, aber in den meisten Fällen sind damit dann doch die Pedelecs gemeint. Deshalb konzentrieren wir uns in diesem Artikel auch mehr auf das Pedelec.

Elektrofahrrad oder Mofa?

Gemäß § 1 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes ist ein Pedelec einem normalen Fahrrad rechtlich gleichgestellt. Daher wird weder ein Versicherungskennzeichen noch eine Zulassung oder ein Führerschein benötigt. Darüber hinaus ist der Fahrer nicht verpflichtet, einen Helm zu tragen oder ein gewisses Alter erreicht zu haben.

Um ein Mofa handelt es sich hingegen, wenn ein e-Bike die Motorkraft von 250 Watt überschreitet. Daher ist der Fahrer verpflichtet einen Helm zu tragen und es durch eine Haftpflichtversicherung abzusichern. Außerdem benötigt der Fahrer einen Führerschein.

Das Pedelec versichern

Wer ein gutes Fahrrad mit Elektromotor haben möchte, muss meist etwas tiefer in die Tasche greifen. So kostet ein Pedelec in der Anschaffung durchschnittlich 1.700 Euro, weshalb Sie auch über eine Versicherung nachdenken sollten.

Würde das Elektrofahrrad die 25 km/h-Grenze überschreiten, müsste es als Mofa gemeldet und mit einer Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Ein Pedelec, welches maximal 25 km/h erreicht, kann durch eine Hausratversicherung bzw. mit einer Fahrrad-Zusatzversicherung abgesichert werden.

Pedelec-Besitzer haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Elektrofahrrad mit einer extra für solche Fahrräder entwickelten Versicherung abzusichern. Die Leistungen und Preise variieren hier von Anbieter zu Anbieter, deshalb lohnt sich Vergleichen.

Wer seine passende Versicherung gefunden hat, kann sorglos und mühelos auf Fahrradtour gehen und unabhängig von Fahrtwind oder der körperlichen Verfassung Strecke machen. Ein weiterer positiver Effekt ist, dass dank Pedelec das Auto öfter stehen bleiben kann. Das kommt der Umwelt und Ihrem Geldbeutel zugute.  

3 wissenswerte Fakten zur Nutzung eines Pedelecs

  • Den Fahrern eines Pedelecs ist es erlaubt, einen Radweg zu nutzen
  • Es ist erlaubt, Kinder in einem Anhänger zu transportieren. Ebenso auch Kinder in einem geeigneten Kindersitz
  • Ein Pedelec benötigt keinen Dynamo, da eine Beleuchtung durch die Batterie des Fahrrads erfolgen kann

Gut zu wissen: Fahrräder, die keine Zulassung benötigen, sind – bei der VHV – in Ihrer Hausratversicherung und Privathaftpflichtversicherung mit abgesichert.

Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt!

Foto: ©Markus Mainka