Wenn Versicherungsexperten von der „EU“ reden, meinen sie in der Regel nicht die Europäische Union. EU steht im Versicherungsjargon stattdessen für „Erwerbsunfähigkeit“. Schließlich kann man sich gegen diese absichern – unter anderem auch bei der Hannoversche. Gleichzeitig gibt es aber auch noch die „BU“. Diese Abkürzung steht für „Berufsunfähigkeit“, gegen die man sich beim Testsieger von Finanztest, der Hannoversche, ebenfalls schützen kann. Doch wo liegen eigentlich die wichtigsten Unterschiede? Und für wen lohnt sich welche dieser Absicherungen am ehesten?
Der große Unterschied
Es ist eigentlich ganz einfach. Grob gesagt: Erwerbsunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen für mindestens sechs Monate nicht länger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Dabei ist es egal, was man vorher gemacht hat. Es geht nur darum, ob man noch irgendeiner Art von bezahlter Arbeit nachgehen kann. Ein Radiosprecher zum Beispiel, der seine Stimme verloren hat, kann schließlich immer noch einen Bürojob machen oder sich eine ganz andere Profession suchen. Die Berufsunfähigkeit ist hingegen viel spezifischer gefasst. Sie liegt laut Versicherungsbedingungen vor, wenn ein Mensch aus gesundheitlichen Gründen für mindestens sechs Monate am Stück nicht in seinem zuletzt ausgeübten Beruf tätig sein kann. Der Radiomoderator ohne Stimme wäre, um bei diesem etwas ungewöhnlichen Beispiel zu bleiben, also berufsunfähig – aber eben nicht erwerbsunfähig.
Warum gibt es beide Angebote?
Es gibt Berufe, in denen die Wahrscheinlichkeit einer größeren gesundheitlichen Einschränkung messbar höher ist als bei anderen. Unser Radiomoderator zum Beispiel trägt kein ganz so hohes Risiko, berufsunfähig zu werden. Ein Dachdecker oder Handwerker zum Beispiel, der körperlich arbeitet, ist hingegen statistisch gesehen viel öfter von Berufsunfähigkeit bedroht. Das höhere Berufsunfähigkeitsrisiko des Dachdeckers spiegelt sich in höheren monatlichen Raten für die Absicherung wider. Für den Dachdecker ist die „BU“ dadurch am Ende oft einfach zu teuer. Mit einer sorgfältig ausgewählten „EU“ kann er sich stattdessen einen immens wichtigen Schutz für deutlich weniger Geld leisten. Der Radiomoderator wählt vermutlich eher die „BU“: Sie greift einfach deutlich schneller als die „EU“. Und er muss „nur“ zu 50 Prozent berufsunfähig sein, um 100 Prozent BU-Rente zu bekommen.
Was bedeuten „50 Prozent Berufsunfähigkeit“?
Wer einfach rechnet, rechnet so: Wenn unser Radiomoderator nur noch 20 statt 40 Stunden in der Woche arbeiten kann, wäre er zu 50 Prozent berufsunfähig – und hätte Anspruch auf die volle Rente. Gerade unser Beispiel mit der fehlenden Stimme verweist aber auch noch auf einen anderen, ganz entscheidenden Punkt: Angenommen, der Moderator moderiert 18 Stunden in der Woche, während er 22 Stunden in Redaktionssitzungen verbringt. Dann wäre er ja die meiste Zeit durchaus noch arbeitsfähig – obwohl er ja ohne Stimme faktisch nicht moderieren kann. Die Hannoversche beispielsweise achtet deshalb nicht nur auf die Zeit, sondern vor allem auf die Kerntätigkeiten eines Berufes. Vereinfacht dargestellt, wäre der Moderator ohne Stimme in unserem Beispiel berufsunfähig. Und so lange er seine Stimme nicht wiedererlangt, bliebe er es auch. Dank unseres (Achtung, Versicherungsdeutsch) „Verzichts auf die abstrakte Verweisung“ ist ausschließlich der zuletzt ausgeübte Beruf maßgeblich für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit. Bei Tarifen mit abstrakter Verweisung werden für die Bewertung der Berufsunfähigkeit weitere Berufe in die Prüfung einbezogen, welche den Kenntnissen und Fähigkeiten der versicherten Person entsprechen. Dabei muss die Person nicht in dem Beruf arbeiten, auf den verwiesen wird. Es reicht aus, dass die versicherte Person hier arbeiten könnte. Daher nennt man diese Verweisung abstrakt. Maßgeblich sind jedoch letztlich immer die zugrundeliegenden Vertragsbedingungen. Deshalb unser Tipp: Achten Sie bei „Ihrer“ BU unbedingt darauf, dass die abstrakte Verweisung ausgeschlossen ist.
Fazit
In einem Punkt sind sich jedoch alle Experten einig. Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist für jeden von uns elementar. Immer mehr Menschen erkranken im Laufe ihres Arbeitslebens so stark, dass sie langfristig berufs- oder sogar erwerbsunfähig werden. Das liegt an den Ursachen: Hauptursache für eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sind Nervenkrankheiten mit 33,5 %, wie beispielsweise psychische Belastungen, hervorgerufen durch Stress. Erst danach folgen mit 20,1 % Ursachen durch Verletzungen des Bewegungsapparates, z.B. am Skelett und Rücken.1 Gleichzeitig sind die Leistungen vom Staat in diesen Fällen inzwischen so niedrig, dass den Betroffenen schon nach wenigen Monaten ein Leben am Existenzminimum droht. Wer sich und seine Familie davor schützen will, ist deshalb auf den bestmöglichen Schutz angewiesen.
Das gelingt entweder mit einer erstklassigen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder mit einer weniger umfangreichen, dafür günstigen und guten Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU). Je nach Einzelfall flankiert man diese gegebenenfalls noch mit weiteren Leistungen – für den Fall der Fälle. So kann unser Dachdecker sich beispielsweise mit einem klugen Mix aus EU und Unfallversicherung bestmöglich gegen viele finanzielle Risiken absichern, während die monatlichen Belastungen sich dennoch im Rahmen halten.
Sie sind unsicher, welcher Schutz für Sie persönlich am ehesten in Frage käme? Sprechen Sie gerne mit unseren Versicherungsexperten von Mensch zu Mensch über Ihre individuelle Situation. Wir zeigen Ihnen gerne auf, wie Ihr persönliches Absicherungspaket aussehen kann – und was welcher Leistungsbaustein kosten würde.
In unsererem Ratgeber "Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?" erfahren Sie außerdem mehr über die Absicherung und ob diese sich auch für Sie lohnt.
Noch mehr Informationen gibts in unserem Podcast "LebensWert – kurz nachgefragt":
Kurz nachgefragt: Was ist der Unterschied zwischen AU, EU und BU?
Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit? Alles das Gleiche? Und wenn nicht: Was sind die Unterschiede? Um diese Frage geht es heute in unserem neuen Podcast-Format "LebensWert – kurz nachgefragt". Als Experten hat Shiloo Marcel Velke zu Gast, der seit 2005 in der Finanzbranche und seit 2015 im Direktvertrieb der Hannoversche tätig ist.
Shiloo Köhnke: Hallo Marcel, ich habe eine Frage an dich. Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Arbeitsunfähigkeit, einer Erwerbsunfähigkeit und einer Berufsunfähigkeit?
Marcel Velke: Hallo Shiloo, das ist tatsächlich eine gute Frage, das erkläre ich dir gerne.
Eine Arbeitsunfähigkeit ist im klassischen Sinne das, was du bekommst, wenn du krankgeschrieben bist. Denn eine Krankschreibung von deinem Arzt ist letztendlich nichts anderes als eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bestmöglich bekommst du die für wenige Tage oder auch für ein bis zwei Wochen. Es gibt allerdings auch andere Fälle, wo man schwer krank ist oder einen schweren Unfall hatte und Langzeit krankgeschrieben ist. In diesem Fall bekommst du für 6 Wochen eine Lohnfortzahlung von deinem Arbeitgeber. Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung rutscht du dann in das sogenannte Krankengeld und das bedeutet, du kriegst maximal 70% deines letzten Einkommens monatlich von deiner Krankenkasse ausgezahlt. Die Krankenkasse zahlt dir dieses Geld für maximal 72 Wochen.
Nach diesen 72 Wochen wird geschaut, inwieweit du wieder arbeitsfähig bist. Steht fest, dass du voraussichtlich nicht mehr als für 3 Stunden pro Tag in der Lage bist generell irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben, dann bekommst du eine Erwerbsunfähigkeitsrente vom Staat, das sind ca. 34 % des letzten Einkommens. Und berufsunfähig bist du schon dann, wenn du zu mindestens 50% nicht mehr in der Lage bist, den zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Berufsunfähigkeit am ehesten leistet, bevor du überhaupt erwerbsunfähig bist.
Shiloo Köhnke: Toll, sehr gut erklärt! Vielen Dank lieber Marcel, mach’s gut und bis bald, Tschüss!
Marcel Velke: Sehr gerne, bis dahin, ciao!