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Diagnose berufsunfähig: Ein Interview über Hintergründe, Ursachen und Maßnahmen - Teil 2

Als Leistungsfallbegleiterin betreut Isabel Stabenow berufsunfähig gewordene Versicherte mit Fachkompetenz und Fingerspitzengefühl. In der bewegenden Krisenphase ist sie die Schnittstelle zwischen den Betroffenen und der Versicherung.

Hannoversche - im Interview

Im ersten Teil unseres Interviews ging es darum, wie Frau Stabenow, Geschäftsführende Gesellschafterin der Beratungsagentur leistbar24 GmbH, zu ihrem Beruf kam und welche Aufgaben zur Leistungsfallbegleitung gehören.

In diesem zweiten Teil erfahren Sie, welche Hauptgründe für eine Berufsunfähigkeit gelten, welche besonderen Fälle Frau Stabenow begleitet hat und was im Ablehnungsfall zu beachten ist.

Leistungsfallbegleiterin Isabel Stabenow Leistungsfallbegleiterin Isabel Stabenow

Leistungsfallbegleiterin Isabel Stabenow

Als Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit gelten psychische Erkrankungen. Können Sie das aus der Praxiserfahrung bestätigen – und wenn ja: Können Sie eine Einschätzung darüber treffen, welche Krankheitsbilder besonders häufig vorkommen?

Ja, es entspricht auch unserer Erfahrung, dass psychische Erkrankungen in den meisten Fällen der Auslöser für eine Berufsunfähigkeit sind. Dabei ist es schwierig, zu sagen, welche konkreten Diagnosen überwiegen, denn häufig kommen mehrere Ausprägungen zusammen und führen zu sogenannten multiplen Krankheitsbildern. Es kommt auch vor, dass eine organische Ursache, wie zum Beispiel eine Krebserkrankung, psychische Auswirkungen hat, die zu Erschöpfung, Depression oder Angst führen. Sucht man aber nach einem übergeordneten Krankheitsbegriff für viele Symptome, kann man sicherlich von Depressionen sprechen, die im Vordergrund stehen.

Das Thema Psyche ist in unserer Gesellschaft vielfach zu Unrecht stigmatisiert; Wer nicht belastbar ist, gerät schnell aufs Abstellgleis, beruflich wie privat. Wie groß ist die Bereitschaft bei Ihren Mandanten, über ihre psychischen Erkrankungen zu sprechen?

In unseren vertraulichen Gesprächen mit den Mandanten ist die Bereitschaft, über die Erkrankungen offen zu sprechen, natürlich da. Das ist auch wichtig, denn wir brauchen viele Informationen, um ein vollständiges Bild zu erhalten und eine umfassende Einschätzung zu treffen, damit die Beratung gezielt stattfindet. Es mag sein, dass das Thema Psyche in unserer Gesellschaft stigmatisiert ist. Ich halte das für grundsätzlich falsch. Denn die Belastungen, die eine solche Erkrankung auslösen, können vielfältig sein, beispielsweise durch Traumatisierungen oder Depressionen, die ihren Ursprung nicht selten in der Kindheit haben. Kommen dann zusätzliche Themen auf, wie Mobbing im Beruf oder dauerhafte Konflikte in der Partnerschaft, können die Krankheitsbilder noch verstärkt werden. Wer davon nicht betroffen ist, kann sich oft nicht vorstellen, wie sich die Erkrankten fühlen. Deshalb ist eine Stigmatisierung ohne Kenntnis der Ursachen falsch.

Die Gründe für eine Berufsunfähigkeit können vielfältig und häufig sehr individuell sein. Gibt es besondere Fälle, die Ihnen in Erinnerung geblieben sind und die Sie grob beschreiben können?

Da auch unsere Erfahrung ist, dass bei den Mandanten meist die Diagnose psychische Erkrankung vorliegt, ähneln sich die Fälle eher, als dass sie sich unterscheiden – manchmal sogar bis in die Details. Es ist deshalb besonders wichtig, jeden Fall individuell zu betrachten, denn es kommt auf einzelne Nuancen an. Woran ich mich aber erinnere: Es gab eine Phase, in der es verstärkt Fälle von Multiple Sklerose (MS) gab. Interessant an dieser speziellen Nervenerkrankung ist, dass sie sich ganz unterschiedlich auswirken kann. Beispielsweise haben wir einen an MS erkrankten Literaturprofessor begleitet, der Sehfähigkeit und Gleichgewichtssinn verloren hatte. Ein anderer Mandant, der Vertriebsmitarbeiter war, konnte dagegen nicht mehr laufen. Jeder hatte also eine für sein Berufsbild grundlegende Voraussetzung verloren. Das mag reiner Zufall gewesen sein, war aber eine interessante Beobachtung.

Was passiert, wenn der Erkrankungsgrad von Versicherten nach Überprüfung der Ansprüche nicht für den Status einer Berufsunfähigkeit ausreicht oder der Versicherungsnehmer mit einer Ablehnung auf Sie zukommt?

Es kommt vor, dass Krankheitsdiagnosen, die die berufliche Tätigkeit nicht eindeutig einschränken, einer intensiven Prüfung der Ansprüche nicht standhalten oder der Antrag auf Berufsunfähigkeit abgelehnt wird. Das sorgt natürlich für Frust und aus der Enttäuschung heraus wollen manche Versicherte am liebsten ihre Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen. In diesen Fällen raten wir dringend davon ab. Erstens: Es ist ungewiss, was die Zukunft bringt. Wer einmal eine Krankheitsdiagnose hatte, die als ernst galt, kann nicht wissen, welche Entwicklung das Ganze nehmen wird. Auch ein Unfall ist leider nie ausgeschlossen. Zweitens: Eine schon bestehende BU ist viel kostengünstiger, weil der Gesundheitsstatus, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestand, maßgeblich ist. Jemand, der dagegen schon einmal oder mehrfach in Behandlung war, hat es deutlich schwerer, überhaupt eine angemessene Vorsorge zu erhalten. Und im Fall eines Falles ist ein umfassender Schutz maßgeblich.

Können wir angesichts Ihrer Schilderungen annehmen, dass Versicherungsnehmer, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, die richtige Entscheidung mit dieser Vorsorgelösung getroffen haben?

Generell gilt – das spiegelt sich auch in den Empfehlungen wider: Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, da sie schützt, was für jeden Arbeitnehmer den Lebensunterhalt gewährleistet; Sie stellt den Einkommensersatz für den Fall dar, dass die eigene Arbeitskraft nicht mehr zur Verfügung steht. Insofern kann sie existenziell sein. Dabei muss dies kein dauerhafter Zustand sein. Eine Berufsunfähigkeit in Folge einer Erkrankung oder auch eines Unfalls kann durchaus ein vorübergehender Status sein, bei dem die Berufsunfähigkeitsversicherung den Einkommensverlust für einige Zeit auffängt, bevor eine Rückkehr in den Beruf wieder möglich ist. Auch ist den wenigsten Menschen bewusst, dass die Möglichkeit für eine Mehrfachbeantragung der Leistung besteht, das heißt, dass je nach Art der Erkrankung mehrmals Leistungen beantragt werden können. Doch dies sowie die Versicherungsbedingungen sind Details, die stets individuell geprüft werden müssen. Diese spezielle Leistung übernehmen wir gerne für unsere Mandanten.

Vielen Dank, Frau Stabenow, für Ihre Erläuterungen und die Einblicke in Ihre Erfahrungen aus der Beratungspraxis in der Leistungsfallbegleitung von BU-Betroffenen.

Erfahren Sie im ersten Teil des Interviews, wie Frau Stabenow zu ihrem Beruf kam und welche Aufgaben zur Leistungsfallbegleitung gehören.

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