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Unverehelicht und glücklich: Absichern in wilder Ehe

Immer mehr Paare in Deutschland leben unvermählt zusammen. Rund 2,8 Millionen nichteheliche Lebensgemeinschaften zählt das Statistische Bundesamt. Bei jedem dritten Paar leben dabei Kinder mit im gemeinsamen Haushalt. Im Alltag unterscheidet sie nur das Fehlen eines Trauscheins von Paaren, die sich offiziell getraut haben. Aber sobald etwas passiert, kann es schnell schwierig werden. Vor dem Gesetz gelten ehelose Partner nämlich als Fremde – selbst, wenn sie 30 Jahre oder mehr glücklich zusammengelebt haben. Wir zeigen, worauf sie achten sollten.

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Der Partnerschaftsvertrag

Unromantisch, aber wichtig: Mit einem Partnerschaftsvertrag können Unverehelichte regeln, was im Fall der Trennung etwa mit dem gemeinsam finanzierten Haus, dem Haustier oder den gemeinsamen Anschaffungen passieren soll. Noch wichtiger sind die Rechte gegenüber anderen, die hier geregelt werden können, etwa nach einem Unfall oder im Krankheits- und Todesfall: Vollmachten wie das Auskunftsrecht für Ärzte sind elementar, wenn einer von beiden nicht ansprechbar im Krankenhaus liegt. 

Weil es kein Erbrecht und kein Recht der Todesfürsorge gibt, sollten auch diese Punkte vertraglich geregelt werden. Auch, was mit dem digitalen Nachlass geschehen soll, etwa dem Facebook-Profil des verstorbenen Partners, kann man hier festgelegen. Dabei gilt: eine mündliche Vereinbarung reicht nicht, es braucht schon die Schriftform. Bei wirklich „großen“ Themen (etwa der gemeinsamen Immobilie) empfiehlt sich sogar die Beglaubigung durch einen Notar.

Absichern im Todesfall

Stirbt ein Ehepartner, bekommt der andere Hinterbliebenenrente. Stirbt ein Mensch in wilder Ehe, bekommt der Partner nichts. Damit der Tod eines geliebten Menschen nicht auch noch die Existenz bedroht, gibt es die Risikolebensversicherung (RLV). Im Todesfall sichert sie dem Begünstigten das nötige Geld, um gemeinsame Anschaffungen (zum Beispiel die gemeinsame Wohnung) abbezahlen zu können. Hier greift das Thema Geld in der Beziehung besonders, da es zeigt, wie wichtig finanzielle Absicherung und Vorsorge in Partnerschaften sind, unabhängig vom rechtlichen Status der Beziehung.

Ein wichtiger, oft unterschätzter Punkt sind auch die hohen Bestattungskosten in Deutschland. Aus steuerlichen Gründen bietet sich für Paare ohne Trauschein vor allem die „Risikolebensversicherung über Kreuz“ an. Hierbei versichert ein Partner das Leben des anderen – und umgekehrt. Da die Partner dabei gleichzeitig Beitragszahler und Versicherungsnehmer für den jeweils anderen sind, hat man den Hinterbliebenenschutz selbst finanziert. Erfreuliche Folge: Die Versicherungssumme gilt nicht als steuerpflichtiges Erbe, sondern fließt zu 100 Prozent netto.

Und noch etwas ist wichtig, zum Beispiel, wenn man sich mit den gesetzlichen Erben nicht versteht. Weil die Versicherungssumme nicht als Erbe gilt, fließen hiervon auch keine Pflichtanteile an die Verwandtschaft.

Was tun, wenn Kinder da sind?

Gerade mit kleineren Kindern im Haushalt steigt die Verantwortung immens. Die Risikolebensversicherung ist spätestens mit ihnen ein Muss, um im Todesfall eines Elternteils beispielsweise die Ausbildung weiter finanzieren zu können. 

Ehelose Paare sollten beim Abschluss einer RLV deshalb auf die sogenannte Nachversicherungsgarantie ohne weitere Gesundheitsprüfung bestehen. Sie ermöglicht die Erhöhung der Versicherungssumme bei bestimmten Ereignissen. Das ist sinnvoll, weil etwa durch einen Hausbau, die Geburt eines weiteren Kindes oder einen Gehaltssprung der finanzielle Bedarf steigen kann.

Grundsätzlich gilt als Richtwert: Das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens als notwendige Auszahlungssumme einplanen. Wie hoch die Absicherung in Ihrem Fall sein sollte, können Sie ganz einfach und unverbindlich mit unserem Risikolebensversicherung Rechner berechnen.

Foto: © jacoblund