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Sofortschutz in der Versicherung – was heißt das und was bringt es?

Wer schon einmal eine Versicherung abgeschlossen hat, ist vielleicht über den Begriff "Sofortschutz" gestolpert. Was genau bedeutet er und wie viel Leistung steckt dahinter? Wir erklären Ihnen die Bedeutung und genau, Sie davon haben.

Sofortschutz - was ist das und was bringt er?

Wann spielt Sofortschutz eine Rolle?

Wer eine Risikolebensversicherung (kurz RLV) abschließen möchte, stellt einen sogenannten Antrag auf den Abschluss der Versicherung. Bei der Hannoverschen ist dies sowohl online, per Mail (auch gerne abfotografiert), als unterschriebener Papierantrag per Post oder per Fax möglich.

Bei Abschluss einer Risikolebensversicherung müssen Sie ein paar Gesundheitsfragen beantworten, damit wir als Versicherung unsere Kalkulation auf Basis Ihrer Angaben durchführen können. Bei einer umfangreicheren medizinischen Vorgeschichte können weitere Rückfragen unsererseits aufkommen. 

Sie müssen nicht warten, bis wir Ihre Gesundheitsprüfung abgeschlossen haben, sondern genießen mit dem Sofortschutz bereits Versicherungsschutz ab Antragseingang. 

In unserer Podcast-Folge "Tipps beim Abschluss einer Risikolebensversicherung" erhalten Sie wertvolle Experten-Hinweise rund um den Versicherichungsabschluss."

Was versteht man unter dem Wort „Sofortschutz“?

Der Sofortschutz, häufig auch als vorläufiger Versicherungsschutz bezeichnet, tritt in Kraft, sobald der Antrag bei den Risikoprüfern zur Genehmigung eingegangen ist. Dies ist bei der Hannoverschen der Fall, wenn Sie Ihren Antrag vollständig eingereicht haben.

Wie beantrage ich den Sofortschutz und wann gilt er?

Es ist nicht nötig ihn zu beantragen. Der Sofortschutz tritt automatisch in Kraft, nachdem der Versicherer den vollständigen Antrag erhalten hat.

Was für Leistungen schließt der Sofortschutz ein?

Der Sofortschutz beinhaltet den Versicherungsschutz im Falle eines Unfalltodes. Tritt dieser ein, leistet die Hannoversche die vereinbarte Versicherungssumme (max. 100.000 Euro).

Gibt es dabei Einschränkungen?

Der Sofortschutz gilt nur für den Unfalltod. Verstirbt die versicherte Person zum Beispiel aufgrund einer akuten Erkrankung oder weil sie an einem sogenannten kriegerischen Ereignis teilnimmt, fließt keine Leistung.

Wann endet der Sofortschutz?

Mit offiziellem Beginn des regulären Versicherungsschutzes erlischt der Sofortschutz. Aber keine Sorge, das ist etwas Gutes, denn ab dann haben Sie die umfassenden Leistungen sicher, die Sie sich bei Antragstellung ausgesucht haben.

Was kostet mich der Sofortschutz?

Für den Sofortschutz erheben wir keinen gesonderten Beitrag. Das heißt, er ist für Sie nicht mit Mehrkosten verbunden.

Gibt es eine Grenze bzw. eine Risikoeinschränkung?

Ja, sie liegt bei maximal 100.000 Euro Leistungssumme, wenn es im Rahmen der Sofortschutz-Phase zum Unfalltod kommt.

Bekomme ich den Sofortschutz nur bei einer längeren Risikoprüfungsdauer?

Nein, der Sofortschutz ist Ihnen sicher, sobald Sie Ihren Antrag vollständig eingereicht haben. Das heißt, Sie könnten zum Beispiel noch kurz bevor Sie verreisen, Ihre Risikolebensversicherung bei uns abschließen und den Sofortschutz genießen. Sollten Sie auf Ihrer Reise einen tödlichen Unfall haben, fließt die Sofortschutz-Summe an Ihre Angehörigen.

Sie haben noch Fragen?

Unsere Absicherungsexperten unterstützen Sie gerne dabei, den optimalen Schutz für genau Ihre Lebenssituation zu finden. Wir sind für Sie da!

Mit unserem Rechner können Sie unverbindlich Ihre mögliche Risiko­le­bens­versicherung kalkulieren.

Foto: © Rido