Was ändert sich für die Eltern, wenn das Kind auszieht?
Der Auszug des Kindes ist für die Eltern ein großer Einschnitt im Leben. Denn wenn die Kinder aus dem Haus sind, hinterlässt das erst einmal eine große Lücke. Viele Eltern erleben im Ablösungsprozess eine regelrechte Identitätskrise, da das Kind der Lebensmittelpunkt war und nun plötzlich eigene Wege geht. Bei solchen Gedanken hilft es, den eigenen Alltag zu verändern: neue Hobbys finden, die Beziehung zum Partner, zur Familie und zu Freunden intensivieren. Die neue Lebenssituation ist auch eine gute Möglichkeit, um zu sich selbst zu finden. Vielleicht kommen Ihnen plötzlich neue Ideen: Möchten Sie das leere Kinderzimmer umgestalten? Oder möchten Sie sich ehrenamtlich engagieren oder einen Nebenjob annehmen? Eine weitere gute Möglichkeit loszulassen, ist die Unterstützung Ihres Kindes, wenn es auszieht. So verlieren Sie nicht ganz den Anschluss und nutzen Ihre Zeit sinnvoll gemeinsam.
Wo können Eltern beim Umzug und in der neuen Wohnung des Kindes helfen?
Wenn die Tochter oder der Sohn aus dem Elternhaus auszieht, sind viele Entscheidungen zu treffen. Jetzt ist es sehr hilfreich, wenn Sie als Elternteil bei den wichtigsten Schritten mithelfen. Begleiten Sie Ihr Kind zur Wohnungsbesichtigung, denn Sie haben mehr Erfahrung und sehen eventuelle Mängel eher als Ihr Kind. Außerdem fallen Ihnen eher Fragen ein, die man nicht vergessen sollte.
Haben Sie gemeinsam eine passende Wohnung gefunden, geht es an den Mietvertrag. Hat Ihr Kind noch ein geringes Einkommen, verlangt der Vermieter oft eine Bürgschaft. Diese wird oft von den Eltern übernommen – eine große Hilfe, für die Ihr Kind sicher dankbar sein wird.
Zu einem Umzug gehören auch Behördengänge. Unterstützen Sie Ihr Kind, indem Sie es zum Amt begleiten oder dafür sorgen, dass es alle notwendigen Unterlagen dabei hat.
Was können Eltern finanziell regeln, wenn das Kind auszieht?
Bis zum 18. Lebensjahr des Kindes steht den Eltern der Kinderfreibetrag als Steuerentlastung ohne weitere Voraussetzungen zu. Unter bestimmten Kriterien wird er auch bis zum 25. Lebensjahr des Kindes gewährt – zum Beispiel, wenn es sich in Ausbildung befindet oder studiert. Der Kinderfreibetrag kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Auch das Kindergeld können Sie weiter erhalten, wenn Ihr Kind zum ersten Mal studiert oder eine Berufsausbildung absolviert.
Welche finanzielle Unterstützung hat ein Kind noch, wenn es auszieht?
Wenn die Söhne oder die Töchter ausziehen, um in eine Ausbildung oder ein Studium zu starten, beginnt für sie in der Regel die Zeit des Sparens. Lesen Sie dazu auch unseren WissensWert-Artikel: Geld sparen als Student. Außerdem gibt es einige finanzielle Hilfen, die Ihr Kind in Anspruch nehmen kann.
Während der Erstausbildung oder des Erststudiums hat Ihr Sohn oder Ihre Tochter einen Unterhaltsanspruch – mehr Informationen erhalten Sie im Artikel zu Unterhalt im Studium. Lebt das Kind nicht mehr im selben Haushalt, stehen ihm bis zu 930 Euro monatlich an Unterhalt zu. Können die Unterhaltspflichtigen nicht zahlen, kann das Kindergeld von der Familienkasse an das Kind selbst abgezweigt werden.
Liegt das Einkommen oder Vermögen der Eltern unter einer bestimmten Bemessungsgrenze, hat das Kind Anspruch auf BAföG. Das Ausfüllen des BAföG-Antrags ist recht aufwendig und die Bearbeitungszeit ist oft lang. Helfen Sie Ihrem Kind, den Antrag auszufüllen und die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Sohn oder Ihre Tochter pünktlich zu Beginn der Berufsausbildung oder des Studiums die Zahlungen erhält. Besteht kein Anspruch auf BAföG, kann Ihr Kind während des Studiums oder der Ausbildung Wohngeld erhalten.
In welchen Versicherungen ist mein Kind während der Ausbildung oder des Studiums noch mitversichert?
In der Haftpflichtversicherung sind Kinder während des Studiums oder der Ausbildung mitversichert. Auch in der Krankenversicherung bleibt das Kind familienversichert. Dies gilt bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Anders sieht es während der Berufsausbildung aus. Denn sobald Ihr Kind eigenes Geld verdient, muss es sich selbst um seine Krankenversicherung kümmern. Als Auszubildender muss Ihr Kind also eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen.
In Ihrer Hausratversicherung ist Ihr Kind während der Erstausbildung kostenlos mitversichert. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss es jedoch selbst abschließen. Während des Studiums oder der Ausbildung lohnt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Azubis und Studenten, da die Beiträge in jungen Jahren noch besonders niedrig sind.
Fazit: Der Auszug des Kindes ist auch eine Chance
Wenn die Kinder das Haus verlassen, ist das für die Eltern zunächst immer ein schwerer Schritt. Sie können den neuen Lebensabschnitt aber auch sinnvoll nutzen, um sich auf sich selbst zu besinnen. Und vor allem: Sie können Ihr Kind finanziell und mit Rat und Tat unterstützen. Sei es beim stressfreien Umzug, bei Behördengängen oder bei der Beratung zu wichtigen Versicherungen. Denn wenn das Kind auszieht, ist das etwas Positives: Es wird selbstständig und unabhängig – das Leben kann beginnen.