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Nach der Trennung - was passiert mit dem Vertrag?

Bei dem Stichwort Trennung denken die meisten vermutlich an Herzschmerz, Streit und Drama. Doch neben der emotionalen Komponente, also der Trennung von zwei Menschen, gibt es auch ganz pragmatische Dinge zu regeln. Zum Beispiel die Frage: Was passiert mit Versicherungsverträgen, die mit dem oder der Ex verknüpft sind?

Trennung - was passiert mit der Risikolebensversicherung?

Szenario Trennung

Mal angenommen, ein Ehepaar hat vor mehreren Jahren eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Nach einer eingehenden Beratung, hat sich das Paar für eine Überkreuz-Versicherung entschieden. Bei dieser Variante nimmt der eine Partner einmal die Rolle der versicherten Person und einmal die des Versicherungsnehmers ein. Und umgekehrt.

Bei dem Vertrag wo der eine Ehepartner die Rolle der versicherten Person annimmt, agiert der andere als Versicherungsnehmer und andersrum. Dadurch bekommt der Versicherungsnehmer, wenn der Partner verstirbt, die Leistung steuerfrei. Ergo: simpleres Vorgehen, falls die RLV-Leistung nötig wird. Jetzt trennt sich das Paar. Was passiert nun?

Wie geht man jetzt mit diesen Verträgen um?

Es gibt zwei Möglichkeiten, diese Situation nach einer Trennung zu lösen.

Variante eins

Wenn einer der beiden oder beide einen neuen Lebenspartner haben, kann eine Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaften stattfinden.

Wenn z.B. die Frau die versicherte Person ist und der Ex-Mann Versicherungsnehmer, kann dieser die Versicherungsnehmereigenschaften auf den neuen Partner seiner Ex-Frau übertragen. Gleichzeitig muss das Bezugsrecht der Todesfallleistung auf den neuen Versicherungsnehmer ausgesprochen werden. Diese Übertragung erfolgt – in diesem Fall – durch Zustimmung der Frau als versicherte Person.

Das gleiche Szenario gilt natürlich auch andersrum.  Der neue Versicherungsnehmer für die versicherte Person muss nicht unbedingt ein Lebenspartner sein. Es kann auch eine andere Person sein, die der versicherten Person nahesteht. 

Voraussetzung dabei ist, dass das Bezugsrecht im Vertrag als widerruflich vereinbart ist. Dies ist bei Verträgen im Privatbereich aber eigentlich immer der Fall. 

Variante zwei

Beide entscheiden sich ihre Verträge zu kündigen. Dabei muss die Kündigung vom Versicherungsnehmer ausgehen. Diese Variante ist die deutlich schlechtere von beiden. Warum? Weil dann neue Verträge abgeschlossen werden müssen.

Bei einem neuen Vertragsabschluss wird aber eine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt. Da Trennungen meistens stattfinden, wenn beide Partner älter sind als bei Abschluss des ersten Vertrages und teilweise Vorerkrankungen vorliegen, wird die Prüfung wahrscheinlich mit schlechteren Ergebnissen abgeschlossen. Die Folge sind neue, höhere Beiträge.  

Wie gehe ich mit der Risikoversicherung nach einer Trennung um? Wie gehe ich mit der Risikoversicherung nach einer Trennung um?

Wie ändere ich den Begünstigten?

Der Versicherungsnehmer muss einen Antrag stellen bzw. an den Versicherer herantreten. Dabei muss eine Bestätigung der versicherten Person, dass das Bezugsrecht geändert wird, vorgelegt werden. 

Gibt es Folgen für die Erhöhungsgarantie – verliere ich das Anrecht darauf?

Nein. Die Erhöhungsgarantie wird durch ein Ereignis wie zum Beispiel eine Hochzeit ausgelöst. Da die Hochzeit nur einen Auslöser darstellt, hat die Trennung keine Auswirkungen auf den weiteren Vertragsverlauf.

Fazit

Nur weil eine Trennung erfolgt, muss sich dies nicht negativ auf die abgeschlossenen Verträge auswirken. Mithilfe der Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaften, können die Verträge ohne negative Auswirkungen weiterlaufen. Auch der Aufwand dafür ist gering. 

Sie haben noch Fragen?

Unsere Absicherungsexperten unterstützen Sie gerne dabei, den optimalen Schutz für genau Ihre Lebenssituation zu finden. Wir sind für Sie da!

Foto: © Victoria М