Alles, was man wissen muss: E-Scooter im Fokus
Man sieht sie überall: E-Scooter sind schon wenige Wochen nach ihrer Zulassung aus vielen deutschen Innenstädten kaum noch wegzudenken. Seit dem 15. Juni sind Elektrotretroller hierzulande offiziell im Straßenverkehr zugelassen – und sie werden fleißig eingesetzt. Wer hip und lässig ist, gleitet entspannt auf dem lautlosen Elektrofahrzeug durch die Straßen. Doch wie steht es eigentlich um die Sicherheit? Und wie lauten die wichtigsten Regeln? Wir fassen zusammen, was wichtig ist.
Die wichtigsten Dos and Don'ts bei E-Scootern
Frei nach dem Motto „aufsteigen und losfahren“ sind die seit Juni zugelassenen E-Scooter in deutschen Städten im Einsatz. Denn auch, wenn es sich bei den elektrogetriebenen Tretrollern um eigenständige Kraftfahrzeuge handelt, brauchen Nutzer über die gesetzlich vorgeschriebenen Zulassungsbedingungen hinaus keine gesonderte Fahrerlaubnis. Vielleicht sind viele Nutzer sich gerade deshalb der Risiken nicht immer bewusst. Denn die lautlosen Elektrotretroller sind für eine Geschwindigkeit von immerhin 20 km/h ausgelegt und können gerade durch ungeübte Fahrer eine Gefahr im Straßenverkehr darstellen. Wir klären auf, worauf bei den elektrogetriebenen Spaß- und Sportfahrzeugen zu achten ist.
Straßenzulassung: Ohne gültige Betriebserlaubnis kein Fahrspaß
Für jeden im Straßenverkehr befindlichen Elektrotretroller muss eine Zulassung bzw. eine Allgemeine Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für den Straßenverkehr vorliegen. Das heißt insbesondere, dass der Roller über eine Lenk- und Haltestange sowie über zwei voneinander unabhängige Bremsen, Vorder- und Rücklicht, Seitenreflektoren und Lenkradglocke verfügen muss.
Versicherungsschutz: Separate Versicherungspflicht für motorbetriebene Fahrzeuge
Neben der Straßenzulassung ist ein eigenständiger Versicherungsschutz wichtig. Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung empfiehlt es sich, für das Fahrzeug eine Teilkaskoversicherung abzuschließen, die beispielsweise im Fall von Diebstahl leistet. Das Versicherungskennzeichen oder auch die Versicherungsplakette als Nachweis ist gut sichtbar am Roller anzubringen.
Unfallversicherung
Da die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung nur für Schäden gegenüber Dritten aufkommt, raten Experten zum Abschluss einer freiwilligen Unfallversicherung. Die Zahl der mittleren bis schweren Unfälle, die aus den deutschen Großstädten Berlin, Hamburg oder München gemeldet wurden, liegt zwar wenige Wochen nach Zulassung der E-Fahrzeuge noch im einstelligen Bereich. Dennoch warnen Experten vor einem zunehmenden Sicherheitsrisiko durch ungeübte Fahrer und unvorsichtige Fahrmanöver.
Eine sinnvolle Vorsorge bietet deshalb eine private Unfallversicherung, die alle Fälle abdeckt, für die die gesetzliche Unfallversicherung nicht aufkommt – also insbesondere Unfälle, die in der Freizeit passieren.
Mindestalter: ja. Führerschein- und Helmpflicht: nein
Für die Nutzung der Elektrotretroller müssen Fahrer laut Gesetz mindestens 14 Jahre alt sein. Viele Leihanbieter haben das Mindestalter jedoch vertraglich auf 18 Jahre festgelegt.
Eine Führerschein- oder Helmpflicht gibt es dagegen nicht. Wer alt genug ist und über ein Fahrzeug mit Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz verfügt, kann theoretisch einfach aufsteigen und direkt losfahren. Vorausgesetzt, er oder sie hält sich an die Straßenverkehrsregeln.
Teilnahme im Straßenverkehr: Diese Regeln gelten für E-Scooter
Vorweg: Allgemein gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Grundsätzlich dürfen E-Scooter ausschließlich auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen gefahren werden. Wenn diese Einrichtungen fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden.
Ausdrücklich verboten ist das Befahren von Gehwegen oder Fußgängerzonen. Eine Ausnahme bilden gesondert gekennzeichnete Bereiche, in denen das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ die Nutzung gestattet. Wichtig: Zu beachten ist, dass Gehwege mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ für E-Scooter dennoch nicht erlaubt sind.
Alkoholkonsum und Beifahrer: die Regeln im Detail
Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Grenzwerte wie für Autofahrer. Bei Fahranfängern ist die 0,0 Promilleregel Pflicht. Ab 0,5 Promille begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeldbescheid geahndet wird. Ab 1,1 Promille kann daraus sogar ein Straftatbestand werden. Bei diesen allgemein gültigen Regeln ist dennoch zu beachten, dass alkoholbedingte Auswirkungen individuell unterschiedlich sein können. Für Fahrer, die bei 0,3 Promille Ausfallerscheinungen zeigen, kann unter Umständen schon bei dieser geringen Konzentration ein Straftatbestand vorliegen.
Der Transport einer zweiten Person als „Beifahrer“ ist ausdrücklich verboten – ebenso wie das Anhängen als Mitfahrgelegenheit an ein anderes Fahrzeug, wie beispielsweise an ein Fahrrad oder Auto.
Fazit und Ausblick
E-Scooter sind ideal für alle, die ein wenig Acht geben: Wer die batteriebetriebenen Roller umsichtig nutzt und sich an die Straßenverkehrsordnung hält, kann den Elektro-Fahrspaß ohne weiteres genießen. Und auch wenn man über die Ökobilanz der E-Scooter derzeit noch streiten kann, steht eines wohl schon fest. Dank der erfrischend unkomplizierten Nutzung per App sind sie vermutlich auch in den kommenden Jahren erstmal weiter auf dem Vormarsch.
Wir wünschen allzeit gute Fahrt!