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Home-Office – Rechte, Pflichten, Möglichkeiten

Das Corona-Virus hat das Land im Griff. Die Pandemie verändert unser Leben – und damit auch die Art, wie viele von uns arbeiten. Eine häufige Folge: Das Büro wird geschlossen, die Arbeitnehmer sollen ins Home-Office. Doch wie ist das eigentlich genau geregelt? Muss ich ins Home-Office, wenn mein Chef es mir sagt? Habe ich Anrecht auf Zuschüsse? Und wie geht es in Zukunft vielleicht weiter? Wir geben Antworten auf einige Fragen rund um die Arbeit von zuhause aus in den Zeiten von Covid-19.

Home-Office – Rechte, Pflichten, Möglichkeiten

Coronavirus: Home-Office im Fokus

Die Corona-Krise droht mit unüberschaubaren Folgen für die Krankenhäuser im Land. Um „die Kurve abzuflachen“ und die Notaufnahmen zu entlasten, wurden bundesweit beispiellose Ausgangsbeschränkungen erlassen. Auch viele Arbeitgeber reagieren auf die große Ansteckungsgefahr des neuartigen Erregers und schicken ihre Mitarbeiter ins Home-Office. Meetings werden in den Videochat verlegt, manchmal mit kuriosen Folgen. Hier und da kommen Kinder, Partner oder auch mal Haustiere in die Team-Besprechung geplatzt, man lernt seine in der Firma immer höchst korrekt gekleidete KollegInnen auf einmal im casual Look kennen und mehr. Bilder und Mitschnitte davon finden sich im Netz zuhauf. Wir beleuchten heute aber vor allem einige rechtliche Hintergründe der digitalen Heimarbeit. Dafür beantworten wir einige der grundsätzlichen Fragestellungen, die sich aus ihr ergeben.

Kann ich mich in Zeiten von Corona selbst ins Home-Office versetzen?

Die Furcht vor Ansteckung ist groß. Vor allem bei denen, die selber Vorerkrankungen, wie zum Beispiel Asthma, mitbringen oder viel mit älteren und vorerkrankten Menschen zu tun haben. Das alleine reicht aber nicht, um zuhause bleiben zu dürfen. Die potenzielle Ansteckungsgefahr auf dem Weg zur Arbeit oder im Büro gehört zum (Achtung, Juristendeutsch:) „allgemeinen Lebensrisiko“ – und muss in Kauf genommen werden. Wenn Sie lieber von zuhause aus arbeiten möchten, es aber noch nicht angewiesen wurde, bleibt nur eines: Sprechen Sie mit Ihrem Chef darüber, welche Möglichkeiten es gibt. Die Home-Office-Regelung muss vom Arbeitgeber getroffen werden.

Darf mein Arbeitgeber mich in Zeiten von Corona zwangsweise ins Home-Office schicken?

Auch, wenn die Antwort auf diese Frage in Krisenzeiten vielleicht etwas seltsam anmutet, aber hier gilt: nein, das darf er nicht. Ein Arbeitgeber darf nämlich nicht über den privaten Wohnraum der Angestellten bestimmen. Einseitige Verfügungen sind also unwirksam. Sie als Arbeitnehmer müssen einer solchen Regelung ausdrücklich zustimmen.

Was, wenn Sie ein Verdachtsfall von Corona sind?

Besteht bei Ihnen der Verdacht auf eine Ansteckung mit Covid-19, dürfen Sie zuhause bleiben – in der Regel übrigens bei voller Lohnfortzahlung. Kontaktieren Sie beim begründeten Verdacht (z. B. dem direkten Kontakt zu einem nachweislich Infizierten) auf eine Corona-Erkrankung Ihren Hausarzt telefonisch. Dann können Sie getestet werden. Außerdem informieren Sie Ihren Arbeitgeber, dass Sie der Arbeit vorerst fernbleiben. 

Was, wenn Sie Symptome von Corona haben?

Sobald Sie Symptome entwickeln, müssen Sie zuhause bleiben. Hier gilt grundsätzlich das gleiche wie bei jeder anderen Erkrankung: Sie melden sich krank und kontaktieren Ihren Arzt. Wenn Sie Corona-Symptome aufweisen allerdings bitte telefonisch und nicht über einen Besuch im vollbesetzten Wartezimmer. Und natürlich müssen Sie nicht arbeiten, wenn Sie krank sind (mit welcher Erkrankung auch immer, es muss ja nicht immer Covid-19 sein). Ihre Gesundheit geht vor. Deshalb gilt dann eher „Home-Bed“ als „Home-Office“. Wir wünschen möglichst schnelle und vollständige Genesung!

Wer zahlt die Home-Office-Kosten durch Corona?

Kosten für Telefon und Internet sowie für Büroartikel kann Ihnen Ihr Arbeitgeber erstatten. Bei Büroartikeln am einfachsten steuerfrei über eine Auszahlung gegen Abgabe der Rechnungsbelege. Für Telefon und Internet ist das komplizierter auszurechnen, daher gibt es einen vereinfachten Weg: Der Arbeitgeber erstattet pauschal und steuerfrei 20 % der Monatsabrechnung Ihres Telekommunikationsanbieters. Der Zuschuss ist allerdings auf maximal 20 Euro im Monat begrenzt.

Gibt es staatliche Unterstützung für Home-Office-Kosten?

Nicht direkt, aber indirekt. Büroartikel können, wenn sie nicht vom Arbeitgeber ersetzt werden, als „Werbungskosten“ abgesetzt werden. Und auch das Arbeitszimmer können Sie in der Steuererklärung angeben. Maximal 1.250 Euro im Jahr gehen dann vom zu versteuernden Einkommen runter. Wichtige Voraussetzung: Das Arbeitszimmer muss ein abgeschlossener Raum sein. Die offene Wohnküche ist dafür nicht anwendbar. Eine Regelung, die gute Gründe haben kann, wenn man an die kuriosen Beispiele vom Anfang dieses Textes denkt. Nicht, dass der Lebenspartner im Schlafanzug zum Kühlschrank schlappt, während man gerade in der Video-Konferenz mit den Kollegen ein möglichst ernsthaftes Gesicht zu machen versucht.

Fazit

Insgesamt bleibt zu sagen, dass sich durch Corona sehr vieles, sehr schnell geändert hat in deutschen Büros. Das lang ersehnte Home-Office ist mit einem Mal zur Realität für viele von uns geworden. Eine Erkenntnis ist vielleicht, dass wir physisch weiter auseinander sind, dafür aber auf den digitalen Kanälen wieder enger zusammenrücken. Und wer weiß, vielleicht lässt sich aus dieser Krise manches gewinnen, das wir auch weiter nutzen werden, wenn die Pandemie vorüber ist. 

In diesem Sinne: Machen Sie das Beste aus der Zeit im Office@Home – und vor allem: Bleiben Sie gesund!

Foto: © Marina Andrejchenko