Plötzlich alleinerziehend, was nun? – Tipps & welche finanzielle Hilfen Ihnen zustehen
Es ist eine große Herausforderung, wenn eine Person plötzlich alleinerziehend wird. Sie trägt die alleinige Verantwortung für die Erziehung der Kinder und befindet sich vielleicht auch in einer finanziellen Notlage. In unserem Artikel erfahren sie, welche Hilfen Alleinerziehenden zustehen, wo sie sich beraten lassen können und wie sie für belastende Situationen vorsorgen können.
Plötzlich alleinerziehend: Wer bekommt das Sorgerecht?
Trennt sich ein Paar mit einem Kind oder mehreren Kindern, stellt sich zunächst die Frage: Bei welchem Elternteil leben die Kinder nach der Trennung beziehungsweise nach einer Scheidung? Ist eine Entscheidung gefallen, behält der andere Elternteil jedoch noch immer das Umgangsrecht. Wichtig bei der Entscheidung sind ausschließlich Fragen zum Kindeswohl, wie: Kann das Kind in seiner gewohnten Umgebung bleiben? Kann es mit seinen Geschwistern zusammenleben? Ist die Lebensweise eines Elternteils für das Kindeswohl gefährdend, wie beispielsweise bei einer Alkoholsucht? Auf der Basis dieser Faktoren wird ermittelt, wer das Sorgerecht erhält und bei wem die Tochter oder der Sohn leben wird.
Welche finanziellen Hilfen und Regelungen gibt es für Alleinerziehende?
Folgende Regelungen gibt es zum Unterhalt:
- Kindesunterhalt: Wenn das Kind nur bei einem Elternteil lebt, dann muss der andere Elternteil seinen Beitrag oft dadurch leisten, dass er oder sie regelmäßig einen Geldbetrag zahlt, den sogenannten Barunterhalt. Kommt die barunterhaltspflichtige Person der Zahlung nicht nach, kann der andere Elternteil einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt stellen.
- Nachehelicher Unterhalt: Auch nach der Scheidung kann ein Unterhaltsanspruch weiterbestehen, wenn ein gemeinsames Kind bei einem Elternteil lebt.
- Gab es einen Ehevertrag? Haben Sie im Ehevertrag Vereinbarungen getroffen, können diese Regelungen auch nach der Trennung Bestand haben. Dazu gehören beispielsweise Vereinbarungen zum Sorgerecht.
Darüber hinaus gibt es weitere finanzielle Hilfen und Beratungsangebote für Alleinerziehende:
- Steuererklärung: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende senkt ihre Steuerbelastung. Alleinerziehende erhalten für das erste Kind einen Entlastungsbetrag von 4.008 Euro, für jedes weitere Kind 240 Euro.
- Wohngeld: Für Alleinerziehende gibt es einen jährlichen Freibetrag für das Wohngeld auf das anzurechnende Einkommen von 1.320 Euro pro Jahr (monatlich 110 Euro).
- Elterngeld: Das Elterngeld ist eine Unterstützung für alle Mütter und Väter, die nach der Geburt nicht oder wenig arbeiten, um ihr Kind zu betreuen. Alleinerziehende erhalten 14 Monate Elterngeld.
- Kinderzuschlag: Der Kinderzuschlag ist ein finanzieller Zuschuss, der zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt wird. Er steht einem Elternteil zu, wenn sein Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, er oder sie jedoch finanzielle Unterstützung benötigt, um für den Lebensunterhalt der Familie zu sorgen.
- Erstausstattung: Alleinerziehende Frauen und Männer können beim Jobcenter oder beim Sozialamt einen Antrag auf Erstausstattung für das Kind stellen, wenn sie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II bzw. Sozialhilfe beziehen.
- Mutter-Kind-Kur/Vater-Kind-Kur: Ist ein Vater oder eine Mutter alleinerziehend, kann er oder sie eine gemeinsame Kur mit dem Kind beantragen. Möchte das Elternteil mit Sorgerecht ohne das Kind eine Kur wahrnehmen, so hat er oder sie in dieser Zeit Anspruch auf eine Familienpflegerin oder einen Familienpfleger zur Versorgung des Kindes zu Hause.
- Beratungsstellen: Kostenlose Beratung für Alleinerziehende bieten neben dem Jugendamt beispielsweise die Caritas, der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V., die Diakonie, die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz und Kündigungsschutz oder die Selbsthilfeinitiative Alleinerziehender (SHIA).
Wie können Alleinerziehende ihre Kinder absichern?
Die Trennung von Mama und Papa wirkt sich bei Kindern häufig auch auf den außer-familiären Alltag aus. Nicht selten kann es dazu kommen, dass Kinder von Alleinerziehenden deshalb die Schule nicht mehr besuchen oder ihrer Ausbildung oder Arbeit nachgehen können
“Wenn ein Schüler/Kind berufsunfähig wird – die Schule nicht besuchen kann – sind durch Betreuung und Pflege oft auch die Eltern mit betroffen. Dann hilft die BU-Rente dabei, finanzielle Lücken zu schließen”
Quelle: HL
Um für Situationen wie diese vorzusorgen, können Personen, die plötzlich alleinerziehend werden, eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler abschließen. So lässt sich die ohnehin schon herausfordernde Situation abfangen und die Angst vor diesen Notlagen mindern. Außerdem sollten Sie schon frühstmöglich an die finanzielle Unabhängigkeit als Frau denken, um im Notfall abgesichert zu sein.